Häufige Fragen
Andere
Hellikon, Kaiseraugst, Magden, Möhlin, Mumpf, Obermumpf, Olsberg, Rheinfelden, Schupfart, Stein, Wallbach, Wegenstetten, Zeiningen, Zuzgen
Zentrale Postfachadresse:
Friedensrichterkreis XIV, Postfach 146, 4310 Rheinfelden
Friedensrichterinnen und Friedensrichter:
Koller Stephan, Rheinfelden
Salkeld Christine, Rheinfelden
Tegtmeier Regina, Rheinfelden
von Tobel-Kaeser Claudia, Rheinfelden
Weilenmann Richard, Stein
Kindes- und Erwaschenenschutzbehörde
Bezirksgericht Rheinfelden
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden
http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst.html
"Unsere" schöne Altstadt befindet sich in unserer Nachbarstadt Bad Säckingen, welche direkt über die historische Holzbrücke zu ereichen ist.
Unser Bahnhof heisst Stein-Säckingen.
Im Todesfall
Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, im Todesfall ein Inventar über das Nachlassvermögen der verstorbenen Person aufzunehmen. Dieses dient rein steuerlichen Zwecken.
Im Kanton Aargau sind die Erbteilung und die Erbschaftsliquidation Sache der beteiligten Erben.
Falls die Anzeige eines Todesfalls Ihnen zuteil wird (Tod zu Hause), melden Sie sich sich bei der Gemeindekanzlei des Todesortes. Folgende Dokumente sind mitzubringen:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein des/der Verstorbenen (ausländische
vorliegt – einen Eheschein und/oder einen Geburtsschein vorzulegen)
- Niederlassungsbescheinigung (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis und Reisepass)
Das Bestattungsamt/Erbschaftsamt (Gemeindekanzlei) des Wohnortes des/der Verstorbenen erledigt mit Ihnen die Bestattungsmodalitäten. Es setzt mit Ihnen die Art der Bestattung, den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung sowie der Abdankung fest. Die Gemeinde Stein wird vom Bestattungsdienst Biaggi AG, Gipf-Oberfrick, betreut (Tel. Nr. 062 865 70 70, 24 Stunden). Es steht den Angehörigen offen, einen anderen Bestattungsdienst beizuziehen.
Der Beizug eines Geistlichen oder auch eines Bestattungsredners zur Gestaltung der Trauerfeier ist Sache der Angehörigen. Vorauszugehen hat in jedem Fall die Vorsprache beim Bestattungsamt/Gemeindekanzlei des Bestattungsortes. So können Terminkollisionen zwischen Pfarramt, Kremation und Friedhof vermieden werden.
Was ist von den Angehörigen weiter zu erledigen?
Arbeitgeber, Vermieter, Pensionskassen, Krankenkassen, Banken, Versicherungen etc. sind von den Angehörigen selber zu informieren.
Polizei
Abgegebenen Fundgenstände werden auf dem Portal www.easyfind.ch ausgeschrieben.
Der Schalter ist montags von 14.00 - 18.30 Uhr geöffnet. Andere Termine nach Vereinbarung.
Weitere Informationen:
www.repol-unteres-fricktal.ch/de/