Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

Kontakt

Gemeindekanzlei, kanzlei@gemeinde-stein.ch

Urne Öffnungszeiten

Samstag: 18.00 - 19.00 Uhr; Sonntag: 08.00 - 09.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen/Wählen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:

Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindekanzlei im voraus verlangt werden.

Brieflich abstimmen

Was ist bei der brieflichen Stimmabgabe zu beachten?

1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Kuvertfenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (ist vorfrankiert) oder auf der Gemeindeverwaltung abgeben (Einwurf Briefkasten Gemeindehaus). Der Postbrief muss spätestens am Freitag beim Wahlbüro eintreffen (B-Post kann mindestens 3 Arbeitstage dauern!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

• ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
• die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
• das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
• das Stimmzettelkuvert mit Kennzeichen versehen ist
• der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelkuvert eingelegt wurde