In Stein finden die Gemeindeversammlungen in der Regel am Freitagabend statt, in der ersten oder zweiten Woche der Monate Juni und Dezember. Die Einwohnergemeindeversammlung beginnt um 20.00 Uhr. Die Versammlung der Ortsbürgergemeinde findet eine Woche nach der Einwohnergemeinde statt.

Es sind nicht nur die Stimmberechtigten eingeladen. Die Versammlungen sind öffentlich und Gäste sind herzlich willkommen.

Kontakt

Gemeindekanzlei
kanzlei@gemeinde-stein.ch

Aufgaben

Einwohnergemeinde

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet.

Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Ortsbürgergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgern gebildet.


Kompetenzen

Einwohnergemeinde

Die Stimmbürgerschaft hat die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 20 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt sind.

Ortsbürgergemeinde

Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Rechnung und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 7 und 8 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden abschliessend aufgezählt sind.

Nächste Versammlungen

Datum Sitzung

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung