Gemeindeversammlung
Aufgaben
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet.
Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Ortsbürgergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgern gebildet.
Kompetenzen
Die Stimmbürgerschaft hat die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 20 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt sind.
Ortsbürgergemeinde
Die StimmbürgerInnen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Rechnung und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 7 und 8 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden abschliessend aufgezählt sind.
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