Gemeindenachrichten vom 20. August 2026
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das, per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
Gesuchstellerin
Name: Becker
Vorname: Christina
Geboren: 1980
Heimat: Deutschland
Geschlecht: weiblich
Adresse: Langackerstrasse 11
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seiner Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat
Baugesuch
Baugesuchsnummer:
2026-3684
Bauherrschaft:
Max Bayer, Rüchligstrasse 17, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Max Bayer, Rüchligstrasse 17, 4332 Stein
Alba Clara Puente, Langackerstrasse 12, 4332 Stei
Projektverfasser:
Cohatec AG, Ioannis Arena, Birkenweg 455, 5072 Oeschgen
Bauvorhaben:
Neubau Klimaanlage
Ortslage:
Rüchligstrasse 17, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1146, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 21. August 2026 bis 21. September 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/20925.
Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Verkehrsbeschränkungen; Erweiterungen Tempo 30-Zonen
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie die rechtskräftigen Beschlussfassungen der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2026 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
1.) Zentrum
- Münchwilerstrasse (Abschnitt zwischen Industriestrasse und Schaffhauserstrasse), Sportplatzweg
Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h (Zonensignalisation)
2.) Rüti
- Rütistrasse (ab Beginn Siedlungsgebiet/Einmündung Obere Rütistrasse), Obere Rütistrasse, Kellerholzstrasse, Quellweg, Richtbrunnenweg, Fischingerweg, Rebbergli, Stichmattweg
Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h (Zonensignalisation)
Die bestehende Begegnungszone (20 km/h) ab der Neuhofstrasse bleibt unverändert.
Hinweis: Entsprechende Pläne mit allen Schilderstandorten können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 21. August 2026 bis 21. September 2026 schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, erhoben werden; diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| pla_Proj_Münchenwilerstr_Bestvariante_260818 (PDF, 1.88 MB) | Download | 0 | pla_Proj_Münchenwilerstr_Bestvariante_260818 |
| pla_Proj_Ruetistrasse_Bestvariante_260818 (PDF, 869 kB) | Download | 1 | pla_Proj_Ruetistrasse_Bestvariante_260818 |