14. September 2026
Einbürgerungsgesuch; Baugesuche

Einbürgerungsgesuch


Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.

Gesuchstellerin
Name: Grozea
Vorname: Doina
Geboren: 1965
Heimat: Österreich
Geschlecht: weiblich
Adresse: Münchwilerstrasse 31

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seiner Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat


Baugesuche

Baugesuchsnummer:
2026-3164

Bauherrschaft:
Nuha-Obrija Lisa, Rüchligstrasse 15, 4332 Stein

Grundeigentümer:
Nuha-Obrija Lisa, Rüchligstrasse 15, 4332 Stein
Nuha Valon, Rüchligstrasse 15, 4332 Stein

Projektverfasser:
Nuha-Obrija Lisa, Rüchligstrasse 15, 4332 Stein

Bauvorhaben:
Umnutzung/Gewerbe

Ortslage:
Rüchligstrasse 15, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1144, GB Stein AG

Die öffentliche Auflage findet vom 18. September 2026 bis 19. Oktober 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/20168. 

 

Baugesuchsnummer:
2026-4123

Bauherrschaft:
SKAN Stein AG, Daniel Sutter, Industriestrasse 3, 4332 Stein

Grundeigentümer:
Skan AG, Kreuzstrasse 5, 4123 Allschwil

Projektverfasser:
SKAN Stein AG, Daniel Sutter, Industriestrasse 3, 4332 Stein

Bauvorhaben:
Parkplätze Nordseite Parzelle 512 / 515 / 517

Ortslage:
Industriestrasse 3, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 512, 515 und 517, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:
erforderlich

Die öffentliche Auflage findet vom 18. September 2026 bis 19. Oktober 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/21364. 

Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung