Gemeindenachrichten vom 17. September 2026
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
Gesuchstellerin
Name: Grozea
Vorname: Doina
Geboren: 1965
Heimat: Österreich
Geschlecht: weiblich
Adresse: Münchwilerstrasse 31
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seiner Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2026-3164
Bauherrschaft:
Nuha-Obrija Lisa, Rüchligstrasse 15, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Nuha-Obrija Lisa, Rüchligstrasse 15, 4332 Stein
Nuha Valon, Rüchligstrasse 15, 4332 Stein
Projektverfasser:
Nuha-Obrija Lisa, Rüchligstrasse 15, 4332 Stein
Bauvorhaben:
Umnutzung/Gewerbe
Ortslage:
Rüchligstrasse 15, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1144, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 18. September 2026 bis 19. Oktober 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/20168.
Baugesuchsnummer:
2026-4123
Bauherrschaft:
SKAN Stein AG, Daniel Sutter, Industriestrasse 3, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Skan AG, Kreuzstrasse 5, 4123 Allschwil
Projektverfasser:
SKAN Stein AG, Daniel Sutter, Industriestrasse 3, 4332 Stein
Bauvorhaben:
Parkplätze Nordseite Parzelle 512 / 515 / 517
Ortslage:
Industriestrasse 3, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 512, 515 und 517, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 18. September 2026 bis 19. Oktober 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/21364.
Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung