27. August 2026
Bedingtes Feuerverbot - Gefahrenstufe 4 von 5
  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

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Merkblatt Stufe 4 (PDF, 746 kB) Download 0 Merkblatt Stufe 4