21. Juli 2026
Baugesuche

Baugesuch

Baugesuchsnummer:

2026-2732

Bauherrschaft:

Robin Kym, Birch 4, 5225 Bözberg

Grundeigentümer:

Robin Kym, Birch 4, 5225 Bözberg
Marco Kym, Schupfarterstrasse 15, 5074 Eiken
Doris Kym, Rüchligstrasse 47, 4332 Stein

Projektverfasser:

Robin Kym, Birch 4, 5225 Bözberg

Bauvorhaben:

Erneuerung der Heizung

Ortslage:

Rüchligstrasse 47, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1285, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

Nicht erforderlich

Die öffentliche Auflage findet vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19437 .

Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

Baugesuch

Baugesuchsnummer:

2026-3127

Bauherrschaft:

Max Bayer, Langackerstrasse 12, 4332 Stein
Alba Clara Puente, Langackerstrasse 12, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Bayer Max, Langackerstrasse 12, 4332 Stein

Alba Clara Puente, Langackerstrasse 12, 4332 Stein

Projektverfasser:

Häseli Holzbaulösungen AG, Patrick Bitter, Hornusserstrasse 5, 5079 Zeihen

Bauvorhaben:

Dachstockausbau

Ortslage:

Rüchligstrasse 17, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1145, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

Nicht erforderlich

Die öffentliche Auflage findet vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19701 .

Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.