Gemeindenachrichten vom 25. Juni 2026
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2026-2760
Bauherrschaft:
Pontoniere Mumpf, Silvan Schmid, Blumenrainweg 4, 4322 Mumpf
Grundeigentümer:
Kanton Aargau, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau, Stadt Bad Säckingen, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen (D)
Projektverfasser:
Pontoniere Mumpf, Markus Weiersmüller, Tal 6, 4324 Obermumpf
Bauvorhaben:
Temporäre Bauten für Pontonierwettfahren am 5. Juni 2027
Ortslage:
Rheinuferweg, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 777, 773, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 26. Juni 2026 bis 27. Juli 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19511Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuchsnummer:
2026-2863
Bauherrschaft:
Getec Park.Stein AG, Michael Kania, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Getec Park.Stein AG, Stephan Buser, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein
Projektverfasser:
Getec Park.Stein AG, Michael Kania, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein
Getec Park.Stein AG, Frank Hügel, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein
Getec Park.Stein AG, Markus Aigner, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein
Bauvorhaben:
Sitzplatz inkl. Pergola und Sichtschutz (bereits ausgeführt)
Ortslage:
Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
nicht erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 26. Juni bis 27. Juli 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19355Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuchsnummer:
2026-2899
Bauherrschaft:
Gemeinde Stein, Bereich Bau und Planung, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein
Projektverfasser:
KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
Bauvorhaben:
Sanierung Brotkorbstrasse mit Einengungen für die Fussgängersicherheit
Ortslage:
Brotkorbstrasse, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1448, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
nicht erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 26. Juni 2026 bis 27. Juli 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19714Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 veröffentlicht:
Anzahl Stimmberechtigte: 40, Teilnehmende: 8, Beschlussquorum: 8
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025; Genehmigung einstimmig
- Verwaltungsrechnung 2025; Genehmigung einstimmig
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind rechtskräftig (Beschlussquorum erreicht).
Gemeindekanzlei