9. Dezember 2025
Baugesuche; Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom
4. Dezember 2025

Baugesuche

Baugesuchsnummer:

2025/50

Bauherrschaft:

Patrick Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein

Carola Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Patrick Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein

Carola Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein

Projektverfasser:

HauserTschan Kälte Klima AG, Korbackerweg 19, 5502 Hunzenschwil

Bauvorhaben:

Einbau Split Klimaanlage Wohnzimmer

Ortslage:

Rütistrasse 10, Parzelle-Nr. 1067, GB Stein AG

Baugesuchsnummer:

2025/53

Bauherrschaft:

Rosario Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein

Yvonne Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Rosario Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein

Projektverfasser:

Rosario Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein

Yvonne Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein

Bauvorhaben:

Teilverglasung Balkonnische Ost, für Pflanzen, im 1 OG.

Ortslage:

Gartenstrasse 25, Parzelle-Nr. 1486, GB Stein AG

Die öffentliche Auflage findet vom 11.12.2025 bis 09.01.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung

Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom
4. Dezember 2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die folgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Stein vom 4. Dezember 2025 publiziert:

Anzahl Stimmberechtigte: 1’651, Teilnehmende: 163, Beschlussquorum: 331; Einwohnerzahl: 3’630

Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025; Genehmigung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimme

Kreditabrechnungen
a) Sanierung der Schulstrasse, Abschnitt Brotkorbstrasse/Münchwilerstrasse

Genehmigung mit 148 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen

Sanierung Abwasserreinigungsanlage Bad Säckingen

Genehmigung mit 154 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen

Verpflichtungskredit für die Sanierung der Brotkorbstrasse, Abschnitt Bäumliackerstrasse/Schulstrasse (CHF 1’631'500.00)

Genehmigung mit 149 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen

Verpflichtungskredit für den Ersatz der Flutlichtbeleuchtung und der Lautsprecheranlage beim Hauptspielfeld, Sportarena Bustelbach
(CHF 373'000.00)

Genehmigung mit 150 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen

Verpflichtungskredit für den Bau von Zuschauertribünen, Sportarena Bustelbach (CHF 882'000.00)

Genehmigung mit 138-JA-Stimmen, bei 5 NEIN-Stimmen

Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung/Bauzonenplan, Spezialzone Breitenloh

Genehmigung mit 118 JA-Stimmen, bei 25 NEIN-Stimmen

Verpflichtungskredit für den Kauf der Parzelle Nr. 644 (Areal Sportclub Novartis) von der Novartis Pharma Stein AG (CHF 1'000'000.00)

Genehmigung mit 137 JA-Stimmen, bei 2 NEIN-Stimmen

Budget 2026 und Festlegung des Gemeindesteuerfusses

Genehmigung mit 144 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden (§ 31 Abs. 1 Gemeindegesetz). Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste mit dem Wortlaut des Begehrens auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die politischen Rechte). Ablauf der Referendumsfrist: 9. Januar 2026

Gemeindekanzlei