Gemeindenachrichten vom 19. November 2025
Aufhebung von Gräbern
Nachdem die reglementarische Ruhefrist abgelaufen ist, wird die Räumung der folgenden Gräber auf dem Friedhof Stein vorgesehen:
- Erdbestattungen der Jahre 2003 - 2004
Die verfügungsberechtigten Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabdenkmäler und Pflanzen bis zum 31. März 2026 abzuräumen.
Über nicht termingerecht abgeholte Grabsteine verfügt der Gemeinderat, mit entsprechender Kostenfolge für die Hinterbliebenen.
Bauamt
Ablesung der Stromzähler
Die Stromzähler der AEW-Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 5. bis 23. Dezember 2025 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW-Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smartzählern ausgerüstet sind. Anhand dieser Ablesedaten wird die Jahresrechnung erstellt.
All jene, die ihren Zählerstand Ende Jahr selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Zählerstände können mit dem Onlineformular bis spätestens 5. Januar 2026 übermittelt werden.
AEW-Ableser können sich ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW- Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW-Leuchtweste gekleidet. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW- Ableser nicht ausweisen kann, an den AEW-Kundenservice unter Tel. 062 834 22 22» rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG.
AEW Energie AG