Gemeindenachrichten vom 18. Juni 2025
Öffnungszeiten Fronleichnam
Am Mittwoch, 18. Juni 2025, schliessen die Schalter der Gemeindeverwaltung und das Bauamt bereits um 15.30 Uhr. An den beiden Folgetagen, dem 19. Juni (Feiertag Fronleichnam) und 20. Juni 2025 (Brückentag), haben wir geschlossen. Ab Montag, 23. Juni 2025, sind wir gerne zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Gemeindekanzlei
Jahresabonnement Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) für den Besuch der Oberstufe
Die Gemeinde Stein erstattet seinen Oberstufenschülerinnen und -schülern die Kosten für das TNW-Jahresabo.
Das TNW-Jahresabo dürfen die Eltern direkt beim Tarifverbund Nordwestschweiz (www.tnw.ch) beziehen.
Gegen Vorweisung einer Kopie des Abos sowie der Kaufquittung können die Kosten bei der Gemeindeverwaltung, Bereich Finanzen, zurückgefordert werden.
Für die Rückerstattung bitten wir die Eltern uns direkt per E-Mail die beiden Belege sowie Angaben zur Zahlungsverbindung (IBAN Bank- oder Postkonto) zuzustellen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
(Tel. 062 866 40 03, finanzen@gemeinde-stein.ch).
Finanzen
Verkehrsbeschränkung Brotkorbstrasse
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Parkverbot
Die am 1. Februar 2023 als Provisorium publizierte Verkehrsbeschränkung zugunsten der Schulbusse hat sich bewährt, weshalb diese definitiv eingeführt werden soll.
- Brotkorbstrasse: Parkverbot auf der ganzen Länge des weiss markierten Parkfeldes auf Höhe der Aargauischen Sprachheilschule ASS von Montag bis Freitag, 06.00 bis 18.00 Uhr, ausgenommen Schulbusse
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 19. Juni 2025 bis 18. Juli 2025 beim Gemeinderat Stein, Postfach 63, 4332 Stein, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Gemeinderat
Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die folgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Stein vom 12. Juni 2025 veröffentlicht:
Einwohnerzahl: 3519; Stimmberechtigte 1616; Anwesende an der Versammlung 146
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024
Genehmigung mit grossem Mehr (ohne Gegenstimme)
- Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2024
Zur Kenntnis genommen
- Verwaltungsrechnung 2024
Genehmigung mit 135 Ja-Stimmen, bei 0 Nein-Stimmen
- Wasserversorgung:
a) Verpflichtungskredit für den Ausbau der Wasserversorgung
(CHF 11'200'000.00)
Genehmigung mit 127 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen
- Vertragswerk über die gemeinsame Nutzung von Anlagen und Leitungen für die Trinkwasserversorgungen Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein
Genehmigung mit 134 Ja-Stimmen, bei 0 Nein-Stimmen
- Erhöhung der Verbrauchsgebühr pro m3 Trinkwasser von CHF 0.60 auf CHF 1.20 ab Beginn der Abrechnungsperiode vom 1. Oktober 2025
Genehmigung mit 132 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen
- Senkung der Verbrauchsgebühr pro m3 Abwasser von CHF 1.50 auf CHF 0.90 ab Beginn der Abrechnungsperiode vom 1. Oktober 2025
Genehmigung mit 142 Ja-Stimmen, bei 0 Nein-Stimmen
- Verpflichtungskredit für die Finanzierung von Infrastrukturen der Kantonsschule Stein für die kommunale Nutzung durch die Dorfvereine (CHF 1'450'000.00)
Genehmigung mit 133 Ja-Stimmen, bei 0 Nein-Stimmen
- Verpflichtungskredit für den kommunalen Beitrag an die Bushaltestelle Kantonsschule (CHF 300'000.00)
Genehmigung mit 130 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen
- Verpflichtungskredit für den Bau einer öffentlichen WC-Anlage im Bereich der Rheinbrückstrasse (CHF 100'400.00)
Genehmigung mit 115 Ja-Stimmen, bei 6 Nein-Stimmen
- Verpflichtungskredit für die Neugestaltung des Vorplatzes Saalbau (CHF 1'069'000.00, finanziert über den Spezialfonds Mehrwertabgabe)
Genehmigung mit 104 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen
- Änderung des Personalreglements
Genehmigung mit 106 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimmen
- Entschädigungen des Gemeinderates für die Amtsperiode 2026/2029
Genehmigung mit 107 Ja-Stimmen, bei 0 Nein-Stimmen
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden (§ 31 Abs. 1 Gemeindegesetz). Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste mit dem Wortlaut des Begehrens auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die politischen Rechte). Ablauf der Referendumsfrist: 18. Juli 2025.
Gegen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung kann gemäss den §§ 106 ff Gemeindegesetz beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
Gemeindekanzlei