Gemeindenachrichten vom 4. Juni 2025
Öffnungszeiten Pfingsten
Am Pfingstmontag, 9. Juni 2025, bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt den ganzen Tag geschlossen. Am Dienstag, 10. Juni 2025, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten gerne wieder für Sie da.
Gemeindekanzlei
Rattenbefall
Bei der Gemeindeverwaltung gingen für zwei Standorte Meldungen ein, welche die häufigere Sichtung von Ratten betreffen. Grundsätzlich sind der Grundstückseigentümer oder die Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet.
Entgegen ihrem schlechten Ruf sind Ratten empfindungsfähige und soziale Tiere, die als Haustier auch zu engen Bindungen an den menschlichen Partner fähig sind und die unsere Rücksichtnahme verdienen. Dies gilt ganz besonders auch im Zusammenhang mit Schädlingsbekämpfungsmassnahmen, welche selten langfristig wirksam sind. Das Tierschutzgesetz verbietet es, dass Wirbeltieren – zu denen auch Ratten gehören – ungerechtfertigt Schmerzen oder Leid zugefügt werden und dass sie qualvoll getötet werden (Art. 4 TSchG, Art. 16 TSchV). Gemäss Tierschutzverordnung muss «der Nutzen der Schädlingsbekämpfung für Tier und Umwelt schwerer wiegen als die den Schadnagern zugefügten Leiden».
Eine Rattenpopulation wird gefördert, wenn der Lebensraum attraktiv ist. Dies fokussiert sich in erster Linie auf das Nahrungsangebot, welches absichtlich oder unabsichtlich von den Menschen zur Verfügung gestellt wird.
Wir fordern die Bevölkerung auf, Lebensmittelreste für Wildtiere unzugänglich zu machen und Wildtierfütterungen zu unterlassen. Wildtiere und somit auch Ratten sollen nicht auf die Futterplätze für Haustiere zugreifen können. Speisereste sind nicht im Komposthaufen oder über die Toilette zu entsorgen. Wenn die attraktive Nahrungsquelle fehlt, reduziert sich die Population der Ratten von allein.
Gemeinderat