29. April 2025
Gesamterneuerungswahl für die Amtsperiode 2026/2029; Baugesuche

Gemeindewahlen vom 18. Mai 2025 für die Amtsperiode 2026/2029; Urnenwahlen von Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann - Berichtigung
Die Wahlen in die Gemeindekommissionen sind alle in stiller Wahl erfolgt. Für die Gesamterneuerungswahlen 2026/2029 werden am 18. Mai 2025 noch der Gemeinderat, der Gemeindeammann und der Vizeammann an der Urne gewählt. 

Die Wahlunterlagen sind den Stimmberechtigten am Donnerstag, 24. April 2025, zugestellt worden. Leider ist das beigelegte Informationsblatt über die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten fehlerhaft. Den Stimmberechtigten wurde deshalb am vergangenen Samstag ein korrektes Informationsblatt zugestellt.

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten sind angemeldet worden:

Gemeinderat (5 Mitglieder)

Name

Vorname

Jg.

Adresse

Heimatort

vorgeschlagen von

Ankli

 

Bernadette

 

1965

Zürcherstr. 27

Zullwil, Meltingen, Willisau

Die Mitte, bisher

Brutschi

Sarah

1972

Rheinbrückstr. 1

Eiken

parteiunabhängig, bisher

Datz

Sabine

1964

Wasserwerkstr. 7

Wallbach, Lengnau

Die Mitte, bisher

 

Kaufmann

Vanik Norman

1958

Kellerholzstr. 8a

Möhlin

parteilos, bisher

Käser

Beat

1975

Schaffhauserstr. 58

Madiswil

FDP, bisher

 

Gemeindeammann

Name

Vorname

Jg.

Adresse

Heimatort

vorgeschlagen von

Käser

Beat

1975

Schaffhauserstr. 58

Madiswil

FDP, bisher

 

Vizeammann

Name

Vorname

Jg.

Adresse

Heimatort

vorgeschlagen von

Ankli

Bernadette

1965

Zürcherstr. 27

Willisau, Zullwil,

Meltingen

Die Mitte, bisher

Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). 

Beim Ausfüllen des Wahlzettels für die Gemeinderats-, Gemeindeammann- und Vizeammannwahl bitte den Hinweis auf dem Wahlzettel beachten.

Wenn Sie brieflich abstimmen, denken Sie daran, den Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert zu legen und Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis anzubringen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht ins verschlossene Stimmzettelkuvert.
Gemeindekanzlei


Baubewilligung
Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:

Baugesuchsnummer:
2024/57

Bauherrschaft:
Swisscom (Schweiz) AG, Postfach, 4002 Basel

Grundeigentümer:
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3014 Bern

Projektverfasser:
Ingenieurbüro Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen

Bauvorhaben: Abbruch bestehende Mobilfunkanlage STEO / STSX
Neubau Mobilfunkanlage mit neuem Mast und neuen Antennen
SBB-Code: STSX / SCS-Code: SBNH

Parzelle Nr.: 1443, GB Stein AG

Strasse: Bahnhofstrasse

Bau und Planung


Baugesuche

Baugesuchsnummer:
2025/17

Bauherrschaft:
GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Grundeigentümer:
Staat Aargau, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau 1

Projektverfasser:
GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Bauvorhaben:
Provisorische Bushaltestelle "Stein, Novartis"

Ortslage:
Schaffhauserstrasse, Parzelle-Nr. 1453, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:
erforderlich


Baugesuchsnummer:
2025/15

Bauherrschaft:
Esther Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein
Andreas Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein

Grundeigentümer:
Esther Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein
Andreas Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein

Projektverfasser:
Esther Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein
Andreas Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein

Bauvorhaben:
Dachsanierung mit Einbau Lukarne, Umnutzung Dachraum, PV-Anlage

Ortslage:
Rütistrasse 44, Parzelle-Nr. 925, GB Stein AG


Die öffentliche Auflage findet vom 01.05.2025 bis 02.06.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung