22. April 2025
Gesamterneuerungswahl der Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029; Stille Wahlen; Baugesuche

Gesamterneuerungswahl 2026/2029; Finanzkommission, Steuerkommission, Steuerkommission Ersatzmitglied, Stimmenzähler, Stimmenzähler Ersatzmitglieder; stille Wahlen

Innert der Nachmeldefrist vom 9. bis 14. April 2025, 18.00, Uhr ist noch ein Wahlvorschlag für die Finanzkommission eingegangen. 
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). 
Eine Urnenwahl findet nicht statt.

Gewählt wurden:
Finanzkommission (5 Mitglieder)

Name

Vorname

Jg.

Adresse

Heimatort

vorgeschlagen von

 

         
 
Bolli Heinz 1958 Kellerholzstrasse 7 Basel, Beringen parteilos, neu
Brenner Boris Nikolai 1974 Kapellenweg 4 Stein Die Mitte, bisher
Butz Joachim 
Nikolaus
1960 Kapellenweg 3 Stein parteilos, neu
Harnisch  Hans-Peter 1969 Seemattstr. 12 Schwarzenburg FDP, bisher

Schauli

Tungprasert

Susanne 1966 Kapellenweg 1 Kaiseraugst SP, bisher

Steuerkommission (3 Mitglieder)

Name

Vorname

Jg.

Adresse

Heimatort

vorgeschlagen von

Benz

Fabienne

1988

Gartenstr. 30

La Baroche

parteilos, neu

Leubin

Lucia Maria

1957

Obere Rütistrasse 20

Schupfart

Die Mitte, bisher

Schökle

Davide

1982

Schänzliweg 7

Riehen

portiert von FDP, neu

Steuerkommission Ersatzmitglied (1 Mitglied)

Name

Vorname

Jg.

Adresse

Heimatort

vorgeschlagen von

Häfeli

Stefan

1990

Rüchligstr. 9

 

Niederbuchsiten

 

parteilos, bisher

             
 

 

Stimmenzähler (3 Mitglieder)

Name

Vorname

Jg.

Adresse

Heimatort

vorgeschlagen von

Cangeri

Carmen Nathalie

1984

Rütistr. 19

Niederbipp

FDP, bisher

 

Schweizer

Erika

1961

Zürcherstr. 5

Stein

Herznach-Ueken

Die Mitte, bisher

Vogt

Sabrina

1981

Wasserwerkstr. 13

Röthenbach im Emmental

parteilos, bisher

 

Stimmenzähler Ersatzmitglieder (3 Mitglieder)

Name

Vorname

Jg.

Adresse

Heimatort

vorgeschlagen von

Hüllmantel

Melanie Corinna

1985

Unterfelstrasse 16

Stein

portiert von FDP, bisher

Leubin

Johann Rudolf

1951

Obere Rütistr. 20

Schupfart

Die Mitte, bisher

Yildirim

Aygül

1979

Gartenstrasse 4

Stein

SP, neu

 


Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen (§§ 66 ff GPR). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Wahlbüro 

Baugesuche

Baugesuchsnummer:
2024/05

Bauherrschaft:
Markus Würsch, Jonathan Würsch, Fischingerweg 8, 4332 Stein

Grundeigentümer:
STWEG Würsch, Fischingerweg 8, 4332 Stein

Projektverfasser:
Lotz Planungs- & Zeichnungsbüro, Hauptstrasse 78, 4432 Lampenberg

Bauvorhaben:
Umbau und Anbau mit Umnutzung Kellerraum

Ortslage:
Fischingerweg 8, Parzelle-Nr. 1394, GB Stein AG

Baugesuchsnummer:
2025/14

Bauherrschaft:
Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Grundeigentümer:
GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Projektverfasser:
Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Bauvorhaben:
Umgestaltung Linie 2, 3, 4, 5 inkl. Lyo 4, im WST-303

Ortslage:
Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:erforderlich

Die öffentliche Auflage findet vom 25.04.2025 bis 26.05.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung