Gemeindenachrichten vom 16. April 2025
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2025/09
Bauherrschaft:
STWEG Zürcherstrasse 20, Zürcherstrasse 20, 4332 Stein
vertreten durch Mario Bartsch, Obere Rütistrasse 5f, 4332 Stein
Grundeigentümer:
STWEG Zürcherstrasse 20, Zürcherstrasse 20, 4332 Stein
Projektverfasser:
Ankli Haustechnik AG, Zürcherstrasse 29, 4332 Stein
Bauvorhaben:
Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, innenaufgestellt
Ortslage:
Zürcherstrasse 20, Parzelle-Nr. 44, GB Stein AG
Baugesuchsnummer:
2025/10
Bauherrschaft:
Peter Schulz, Unterfeldstrasse 7, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Peter Schulz, Unterfeldstrasse 7, 4332 Stein
Ilona Schulz, Unterfeldstrasse 7, 4332 Stein
Projektverfasser:
Wintergarten Land GmbH, In der Teichmatt 2a, DE-79689 Maulburg
Bauvorhaben:
Wintergarten unbeheizt auf bestehendem Terrassenboden
Ortslage:
Unterfeldstrasse 7, Parzelle-Nr. 1293, GB Stein AG
Baugesuchsnummer:
2025/13
Bauherrschaft:
Kant. Aargau, Dep. Finanzen und Ressourcen, Immobilien Aargau, Tellistrasse 67, 5001 Aarau
Grundeigentümer:
Kant. Aargau, Dep. Finanzen und Ressourcen, Immobilien Aargau, Tellistrasse 67, 5001 Aarau
Projektverfasser:
E2A Piet Eckert und Wim Eckert, Architekten ETH BSA BDA SIA AG, Buckhauserstrasse 34, 8048 Zürich
Bauvorhaben:
Neubau Kantonsschule Stein mit Bushaltestelle
Ortslage:
Münchwilerstrasse, Parzelle-Nr. 494, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 17.04.2025 bis 16.05.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Hundekontrolle / Hundetaxe 2025
Schon wieder ist ein Jahr vergangen und die Erhebung der Hundetaxe sowie die Nachführung des Hunderegisters stehen an. Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 und wird im Mai in Rechnung gestellt.
Jeder in der Gemeinde gehaltene Hund, der das Alter von drei Monaten erreicht hat, muss im Register eingetragen werden. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeinde registrieren lassen, erst dann kann der Tierarzt dem Hund den Chip einsetzen und ihn in der zentralen Datensammelstelle Amicus erfassen.
Neue Hundehalter bitten wir daher, zwecks Registrierung Ihres Hundes, bis spätestens Freitag, 2. Mai 2025, bei uns vorbeizukommen und den Heimtierausweis (Impfausweis) mitzubringen.
Hat es seit April 2024 eine Veränderung gegeben? Haben Sie Ihren Hund weggeben oder ist Ihr Tier verstorben? Wir bitten Sie, allfällige Änderungen innert der gleichen Frist der Gemeindekanzlei zu melden (kanzlei@gemeinde-stein.ch, Telefon 062 866 40 00).
Gemeindekanzlei