25. Februar 2025
Bushaltestellen Münchwilerstrasse, Haltekanten Rüchligstrasse: Anzeige einer Nachtarbeit; Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029, Wahltermine, Anmeldeverfahren; Baugesuch; Regionaler Sachplan (rSP Sisslerfeld) – Information

Bushaltestellen Münchwilerstrasse, Haltekanten Rüchligstrasse: Anzeige einer Nachtarbeit

Die Bauarbeiten für die Bushaltestellen in der Münchwilerstrasse schreiten gut voran. In den kommenden Tagen kann bereits mit den Tiefbauarbeiten für die beiden Haltekanten Kreuzstrasse gestartet werden. Parallel dazu finden die Fertigstellungsarbeiten für die Haltekanten Rüchligstrasse statt, so dass diese baldmöglichst für den regulären Betrieb freigegeben werden können.

Im Zuge dieser Fertigstellungsarbeiten informieren wir hiermit über einen geplanten Nachteinsatz: Die provisorische Markierung des Fussgängerstreifens bei der Stiftung MBF (Einengung Münchwilerstrasse) kann nicht tagsüber stattfinden. Die Münchwilerstrasse kann aufgrund des Busbetriebs nicht gesperrt werden. Die Markierungsarbeiten sind für die Nacht vom Freitag, 28. Februar 2025, auf den Samstag, 1. März 2025, geplant. Die Münchwilerstrasse wird unmittelbar nach der letzten Busdurchfahrt (1. März 2025, 00.55 Uhr) für die Markierungsarbeiten gesperrt. Um 6.00 Uhr, vor der ersten Busdurchfahrt, wird die Strasse wieder freigegeben. Die Markierungsarbeiten sind mit geringfügigen Lärm- sowie Lichtemissionen verbunden. Die ausführende Firma, Trauffer Group AG (F. Wyssbrod AG), führt die Arbeiten zügig aus. Insbesondere das Austrocknen der Markierung macht die mehrstündige Strassensperrung notwendig. Diese Arbeiten sind witterungsabhängig, sie können nur bei trockenen Bedingungen ausgeführt werden.

Weshalb eine provisorische Markierung? Für die Anbringung der definitiven, reflektierenden Markierung sind die Temperaturen aktuell zu tief. Auf das Aufkleben von orangen Streifen ist aus demselben Grund zu verzichten. Das komplette Weglassen des Fussgängerstreifens bis in den Frühling kommt an dieser Stelle nicht in Frage. So wird zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden ein Fussgängerstreifen mit provisorischem Charakter aufmarkiert. Im Frühling/Sommer 2025 wird der definitive Fussgängerstreifen aufgebracht. Über die dazu notwendige Nachtarbeit wird die Bevölkerung wiederum informiert.

Bau und Planung

 

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029, Wahltermine, Anmeldeverfahren

Am 18. Mai 2025 finden in der Gemeinde Stein die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann und Vizeammann
  • 5 Mitglieder der Finanzkommission
  • 3 Mitglieder der Steuerkommission
  • 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 3 Stimmenzähler
  • 3 Stimmenzähler-Ersatzmitglieder

Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Stein zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Brotkorbstrasse 9, Stein, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 4. April 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Stein bezogen oder unter www.gemeinde-stein.ch heruntergeladen werden (Suchwort: Wahlvorschlag).

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Die Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Werden in die Kommissionen bis am Freitag, 4. April 2025, 12.00 Uhr, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Beim Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es ist in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.

Wahlbüro

 

Baugesuch

Baugesuchsnummer:

2025/02

 

Bauherrschaft:

Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

 

Grundeigentümer:

GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

 

Projektverfasser:

Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

 

Bauvorhaben:

Aufstellen temporärer Dusch-Container für das Entkernungsprojekt WST-110 und WST-111 / Rückbau (bereits ausgeführt)

 

Ortslage:

Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG

 

Kantonale Zustimmung:

erforderlich

 

Die öffentliche Auflage findet vom 27.02.2025 bis 28.03.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung

 

Regionaler Sachplan (rSP Sisslerfeld) – Information

Mit dem regionalen Sachplan Sisslerfeld (rSP) haben die vier Standortgemeinden Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein ein behördenverbindliches Instrument erarbeitet, um gemeinsam die Entwicklung des Gebiets Sisslerfeld voranzutreiben. Der Sachplan legt die Grundlage für die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Sisslerfelds als bedeutenden Wirtschaftsstandort und unterstreicht die Wichtigkeit dieses Gebiets für den Kanton Aargau. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung im letzten Jahr sind insgesamt 35 teilweise umfangreiche und kritische Mitwirkungsbeiträge eingegangen. Diese wurden detailliert geprüft und im Mitwirkungsbericht behandelt. An seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 hat der Regierungsrat den rSP genehmigt. Der genehmigte rSP, die Zielbilder (Pläne) zu den Themen Landschaft, Mobilität und Nutzung sowie der Mitwirkungsbericht können auf den Gemeindewebseiten der vier Standortgemeinden eingesehen werden. Die Gemeinderäte bedanken sich bei allen, die mit ihren Überlegungen zur Überarbeitung des regionalen Sachplans beigetragen haben.

Gemeinderat