Gemeindenachrichten vom 29. Januar 2025
Sirenentest am 5. Februar 2025
Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Zivilschutzes getestet. Mittels Radio- und TV-Spots sowie Medienmitteilungen wird die Bevölkerung vorgängig auf den Sirenentest aufmerksam gemacht.
Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Zwei Alarmzeichen
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.15 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Ernstfall
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf Teletext, Seite 680 und 681 und auf der Webseite www.sirenentest.ch.
Gemeindekanzlei
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
Gesuchsteller:
Name: Mandiello
Vorname: Emanuele
geboren: 1986
Heimat: Italien
Geschlecht: männlich
Adresse: Unterfeldstrasse 16
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2024/57
Bauherrschaft:
Swisscom (Schweiz) AG, Postfach, 4002 Basel
Grundeigentümer:
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3014 Bern
Projektverfasser:
Ingenieurbüro Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen
Bauvorhaben:
Abbruch best. Mobilfunkanlage STEO / STSX
Neubau Mobilfunkanlage mit neuem Mast und neuen Antennen.
SBB-Code: STSX / SCS-Code: SBNH
Ortslage:
Bahnhofstrasse, Parzelle-Nr. 1443, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Baugesuchsnummer:
2024/62
Bauherrschaft:
Mariella Mazzucchelli, Rütistrasse 24b, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Mariella Mazzucchelli, Rütistrasse 24b, 4332 Stein
Luca Mazzucchelli, Hammerstrasse 2, 4414 Füllinsdorf
Matteo Mazzucchelli, Rütistrasse 24b, 4332 Stein
Roberto Mario Mazzucchelli-Ineichen, Neuensteinerstrasse 19, 4053 Basel
Projektverfasser:
Stöckli Gartenbau AG, Kirchrain 15, 5070 Frick
Bauvorhaben:
Ersatz bestehende Eisenbahnschwellenmauer durch neue Winkelplattenmauer
Ortslage:
Rütistrasse 24b, Parzelle-Nr. 1272, GB Stein AG
Baugesuchsnummer:
2024/61
Bauherrschaft:
Post Immobilien AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern
Grundeigentümer:
Post Immobilien AG, Wankdorfallee 4, 3030 Bern
Projektverfasser:
Post Immobilien M&S AG, Roggenstrasse 5, 4665 Oftringen
Bauvorhaben:
Ersatz bestehender Pylon durch neues Modell.
Ortslage:
Schaffhauserstrasse 26, Parzelle-Nr. 875, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Baugesuchsnummer:
2024/59
Bauherrschaft:
Nadine Hiepen, Zürcherstrasse 30, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Urs Müller, Zürcherstrasse 30, 4332 Stein
Simone Epp, Zürcherstrasse 30, 4332 Stein
Nadine Hiepen, Zürcherstrasse 30, 4332 Stein
Projektverfasser:
Lenzin Partner Architekten AG, Hintere Bahnhofstrasse 9a, 5080 Laufenburg
Bauvorhaben:
Umbau und Erweiterung Wohnhaus mit PV-Anlage und Erneuerung Carport-Dach; Pool (bereits ausgeführt)
Ortslage:
Zürcherstrasse 30, Parzelle-Nr. 41, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 30.01.2025 bis 28.02.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung