Gemeindenachrichten vom 8. Januar 2025
Baugesuch
Baugesuchsnummer:
2024/58
Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein
Projektverfasser:
Steck + Partner Architekten, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben:
Erweiterung des bestehenden Dreifachkindergartens.
PV-Anlage für die bestehenden und den neuen Kindergarten.
Ortslage:
Gartenstrasse, Parzelle-Nr. 123, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 09.01.2025 bis 07.02.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung