19. November 2024
Baugesuche; Einbürgerungsgesuche

Baugesuch

Baugesuchsnummer:

2024/51

Bauherrschaft:

Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, 5080 Laufenburg

Grundeigentümer:

Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, 5080 Laufenburg

Projektverfasser:

Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, 5080 Laufenburg

Bauvorhaben:

Temporäres Lagerzelt für Holz-Elemente,

Nutzungsdauer 5 Jahre

Ortslage:

Rüchligstrasse, Parzelle-Nr. 475, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

erforderlich

 

Die öffentliche Auflage findet vom 21.11.2024 bis 20.12.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung

 

Einbürgerungsgesuche

Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.

Gesuchsteller:
Name: Kaldirim
Vorname: Ayaz
geboren: 2009
Heimat: Türkei
Geschlecht: männlich
Adresse: Wasserwerkstrasse 10

Gesuchsteller:
Name: Kaldirim
Vorname: Arda
geboren: 2014
Heimat: Türkei
Geschlecht: männlich
Adresse: Wasserwerkstrasse 10

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat