Gemeindenachrichten vom 18. September 2024
Abstimmungen und Wahlen
Am kommenden Wochenende finden folgende Abstimmungen und Wahlen statt:
Eidgenössische Volksabstimmungen
- Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»;
- Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge).
Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden
- Bezirksrichter
Die Urne für die persönliche Stimmabgabe ist im Gemeindehaus wie folgt zugänglich:
Samstag, 18.00 – 19.00 Uhr
Sonntag, 08.00 – 09.00 Uhr
Wahlbüro/Gemeindekanzlei
Baugesuch
Baugesuchsnummer:
2024/45
Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Stein, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein
Stiftung MBF, Münchwilerstrasse 61, 4332 Stein
Projektverfasser:
KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
Bauvorhaben:
Neubau Bushaltestellen «Kreuzstrasse» und «Rüchligstrasse»
(hindernisfreie Haltekanten mit Anpassung/Erstellung Zugänge und Buswartehäuschen)
Ortslage:
Münchwilerstrasse, Parzellen-Nr. 1407, 530, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 19.09.2024 bis 18.10.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Velozählungen Aargau Nord
Die Abteilung Verkehr des Departements Bau, Verkehr und Umwelt führt bis Ende Monat Velozählungen durch, welche als statistische Grundlage für die Planung dienen. Die Zählgeräte und Videokameras werden dazu an geeigneten Standorten neben der Strasse resp. dem Veloweg montiert. Die Zählgeräte resp. die Videokameras registrieren die Anzahl und die Art der Fahrräder. Die erhobenen Daten werden anonymisiert und unterliegen strengen Datenschutzvorgaben. Auskunftsstelle: verkehr.aargau@ag.ch.
Gemeindekanzlei