Gemeindenachrichten vom 21. August 2024
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2024/38
Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Stein, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein
Schafroth Werner, Gartenstrasse 33, 4332 Stein
Gibel Adrian, Dorfstrasse 1d, 4333 Münchwilen
Albiker Maria, Bäumliackerstrasse 30, 4332 Stein
Büeler Silvia, Bäumliackerstrasse 32, 4332 Stein
Schaad Theophil, Rheinbrückstrasse 10, 4332 Stein
Stiftung für Krankenpflege, Schulstrasse 2, 4332 Stein
Siegrist Robert, Unterdorf 16, 4324 Obermumpf
Reimann Daniela, Hübel 2, 4333 Münchwilen
Reimann Robert Filippo, Hübel 2, 4333 Münchwilen
Projektverfasser:
Einwohnergemeinde Stein, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein
KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
Bauvorhaben:
Instandstellung Waldstrasse Rüti, Entfernen des alten Belags, neu Mergelweg
Ortslage:
Rütistrasse Parzellen-Nr. 184, 209, 185, 181, 1441, 210, 187, 182, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Baugesuchsnummer:
2024/41
Bauherrschaft:
Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
Grundeigentümer:
GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
Projektverfasser:
Pharmaplan AG Basel, Lichtstrasse 35, 4056 Basel
Bauvorhaben:
Einbau Umluftklimageräte, Labor 1.31 im WST-151
Ortslage:
Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 22.08.2024 bis 20.09.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Asiatische Tigermücke
Die Asiatische Tigermücke breitet sich im Fricktal aus. Die Tigermücke unterscheidet sich von der gewöhnlichen Mücke durch ihr aggressives Stechverhalten. Sie sticht tagsüber und mehrmals hintereinander. Die Asiatische Tigermücke ist ausserdem eine potenzielle Überträgerin von Tropenkrankheiten (wie Dengue-, Chikungunya-, Zika-Viren) und ihr Auftreten wird deshalb überwacht. Um die bestehende Verbreitung in unserem Dorf zu überprüfen, hat das Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH) in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftliches Zentrum LIEBEGG im Siedlungsraum einige Fallen aufgestellt.
Unter www.gemeinde-stein.ch/aktuellesinformationen/2218213 kann ein Informationsblatt über die Tigermücke abgerufen werden. Es zeigt auf, wie Brutstätten im eigenen Garten vermieden und wo verdächtige Mücken gemeldet werden können.
Gemeindekanzlei