25. Juni 2024
Reduzierte Öffnungszeiten während den Sommerferien; Pikettdienst für die Wasserversorgungen Stein und Münchwilen; Einbürgerungsgesuch; Baugesuch; Baubewilligungen

Reduzierte Öffnungszeiten während den Sommerferien

Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben in den Schulferien, vom 8. Juli bis und mit 9. August 2024, von Dienstag bis Donnerstag, jeweils nachmittags, geschlossen. Am Montag und Freitag gelten die normalen Öffnungszeiten. Für die Beachtung danken wir vielmals und wünschen der Bevölkerung eine schöne und erholsame Ferienzeit.

Gemeindekanzlei

 

Pikettdienst für die Wasserversorgungen Stein und Münchwilen

Nach der Pensionierung des aktuellen Brunnenmeister-Stellvertreters und ehemaligen Brunnenmeisters, Hans Strebel, im Juli 2024 wird die Stellvertretung von Brunnenmeister Marcel Adler vom Teamleiter Werkhof, Patrick Schafroth, abgedeckt. Um Mehrfachbelastungen beim Pikettdienst, insbesondere mit dem Winterdienst-Pikett während des Winterhalbjahrs, entgegenzuwirken, wird der Pikettdienst der Wasserversorgung neu durch die Firma Frei Infra AG, Ennetturgi, betreut. Diese externe Lösung tritt ab 1. Juli 2024 in Kraft und ist vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2025. In der Zwischenzeit wird die personelle Organisation der Wasserversorgung, auch im Hinblick auf die regionale Wasserversorgung aus dem Hardwald, analysiert. Eine Verlängerung der externen Pikett-Lösung ist nicht auszuschliessen.

Die Firma Frei Infra AG, Ennetturgi, bietet ein fachlich komplettes und kompetentes Pikettangebot an, unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und den bestehenden Abläufen vor Ort. Seit Ende 2023 stellt die Firma Frei Infra AG das Brunnenmeistermandat für die Gemeinde Münchwilen sicher. Da der Pikettdienst für die Wasserversorgungen der Gemeinden Stein und Münchwilen gemeinsam organisiert ist, kennt die Firma Frei Infra AG die entsprechende Infrastruktur der Gemeinde Stein bereits bestens.

Für die Bevölkerung der Gemeinde Stein ändert sich wenig:

Erste Ansprechperson für Anliegen gegenüber der Wasserversorgung während den Arbeitszeiten ist Brunnenmeister Marcel Adler (079 783 25 07, Festnetz Bauamt: Tel. 062 866 11 21).

Über die Pikettnummer (Tel. 062 866 11 20) kann zu jeder Zeit ein dringendes Anliegen bezüglich Wasserversorgung (z. B. Rohrbruch) gemeldet werden. Wenn Mitarbeitende der Firma Frei Infra AG im Pikettfall ausrücken müssen, sind diese angeschrieben.

Bau und Planung

 

Einbürgerungsgesuch

Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb die Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.

Gesuchstellerin:
Name: Gribkova
Vorname: Olga
geboren: 1981
Heimat: Russland
Geschlecht: weiblich
Adresse: Unterfeldstrasse 2

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive als auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat

 

Baugesuch

Baugesuchsnummer:

2024/30

Bauherrschaft:

Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Grundeigentümer:

GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Projektverfasser:

CALLIDUS GmbH Realestate und Service, Rütiweg 9, 4133 Pratteln

Bauvorhaben:

Erweiterung temporäre Bau-, Material- u. WC- Container Einrichtung mit Lieferantenparkplätzen für diverse Umbauprojekte WST-610 (bei WST-222), Bezug auf bestehende Bewilligung 2023/31

Ortslage:

Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

erforderlich

Die öffentliche Auflage findet vom 27.06.2024 bis 26.07.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung

 

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat die folgenden Baubewilligungen erteilt:

Baugesuchsnummer:

2024/15

Bauherrschaft:

Einwohnergemeinde Stein, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein

Projektverfasser:

Einwohnergemeinde Stein, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein

KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick

Bauvorhaben:

Sanierung Bäumliackerstrasse, Abschnitt Süd (Einmünder Zürcherstrasse bis Langackerstrasse)

Parzelle Nr.: 1447, GB Stein AG

Strasse: Bäumliackerstrasse
 

Baugesuchsnummer:

2024/10

Bauherrschaft:

SALT Mobile S.A. i.V. Swiss Infra Services S.A., Thurgauerstrasse 136,
8152 Opfikon

Grundeigentümer:

Star Immobilien AG, Genferstrasse 34, 8002 Zürich

Projektverfasser:

TM Concept AG, Delfterstrasse 12, 5000 Aarau

Bauvorhaben: Antennentausch an bestehender Mobilfunkanlage Salt "AG 0655B"

Parzelle Nr.: 586, GB Stein AG

Strasse: Brotkorbstrasse 24

Zone: W3
 

Gemeindekanzlei