Gemeindenachrichten vom 19. Juni 2024
Jahresabonnement Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) für den Besuch der Oberstufe
Die Gemeinde Stein erstattet seinen Oberstufenschülerinnen und -schülern die Kosten für das TNW-Jahresabo.
Das TNW-Jahresabo dürfen die Eltern direkt beim Tarifverbund Nordwestschweiz (www.tnw.ch) beziehen. Gegen Vorweisung einer Kopie des Abos sowie der Kaufquittung können die Kosten bei der Gemeindeverwaltung, Bereich Finanzen, zurückgefordert werden.
Für die Rückerstattung bitten wir die Eltern uns direkt per E-Mail die beiden Belege sowie Angaben zur Zahlungsverbindung (IBAN Bank- oder Postkonto) zuzustellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 062 866 40 03, finanzen@gemeinde-stein.ch).
Finanzen
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2024/28
Bauherrschaft:
Knecht Philipp, Rheinbrückstrasse 11, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Knecht Philipp, Rheinbrückstrasse 11, 4332 Stein
Knecht Katsiaryna, Rheinbrückstrasse 11, 4332 Stein
Projektverfasser:
Cohatec AG, Birkenweg 455, 5072 Oeschgen
Bauvorhaben:
Einbau einer Splitklimaanlage mit 2 Innengeräten im Wohnbereich EG und OG. Aussengerät auf Vordach am seitlichen Hauseingang (Südseite).
Ortslage:
Rheinbrückstrasse 11, Parzelle-Nr. 862, GB Stein AG
Baugesuchsnummer:
2024/29
Bauherrschaft:
Steeb Reinhard und Steeb Heidi, Rütistrasse 27, 4332 Stein
Steeb Heidi, Rütistrasse 27, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Steeb Reinhard, Rütistrasse 27, 4332 Stein
Steeb Heidi, Rütistrasse 27, 4332 Stein
Projektverfasser:
Quaresima Antonio, Unterdorfstrasse 1, 4334 Sisseln
Bauvorhaben:
Neubau Abstellplatz
Ortslage:
Fischingerweg 2, Parzelle-Nr. 1585, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 20.06.2024 bis 19.07.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2024
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung Stein vom 14. Juni 2024 veröffentlicht:
Anzahl Stimmberechtigte: 42, Teilnehmende: 10, Beschlussquorum: 9
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Dezember 2023; Genehmigung einstimmig
- Verwaltungsrechnung 2023; Genehmigung einstimmig
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind rechtskräftig (Beschlussquorum erreicht).
Gemeindekanzlei