17. Juni 2024
Jahresabonnement Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) für den Besuch der Oberstufe; Baugesuche; Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2024

Jahresabonnement Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) für den Besuch der Oberstufe

Die Gemeinde Stein erstattet seinen Oberstufenschülerinnen und -schülern die Kosten für das TNW-Jahresabo.

Das TNW-Jahresabo dürfen die Eltern direkt beim Tarifverbund Nordwestschweiz (www.tnw.ch) beziehen. Gegen Vorweisung einer Kopie des Abos sowie der Kaufquittung können die Kosten bei der Gemeindeverwaltung, Bereich Finanzen, zurückgefordert werden.

Für die Rückerstattung bitten wir die Eltern uns direkt per E-Mail die beiden Belege sowie Angaben zur Zahlungsverbindung (IBAN Bank- oder Postkonto) zuzustellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 062 866 40 03, finanzen@gemeinde-stein.ch).

Finanzen

 

Baugesuche

Baugesuchsnummer:

2024/28

Bauherrschaft:

Knecht Philipp, Rheinbrückstrasse 11, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Knecht Philipp, Rheinbrückstrasse 11, 4332 Stein

Knecht Katsiaryna, Rheinbrückstrasse 11, 4332 Stein

Projektverfasser:

Cohatec AG, Birkenweg 455, 5072 Oeschgen

Bauvorhaben:

Einbau einer Splitklimaanlage mit 2 Innengeräten im Wohnbereich EG und OG. Aussengerät auf Vordach am seitlichen Hauseingang (Südseite).

Ortslage:

Rheinbrückstrasse 11, Parzelle-Nr. 862, GB Stein AG

 

Baugesuchsnummer:

2024/29

Bauherrschaft:

Steeb Reinhard und Steeb Heidi, Rütistrasse 27, 4332 Stein

Steeb Heidi, Rütistrasse 27, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Steeb Reinhard, Rütistrasse 27, 4332 Stein

Steeb Heidi, Rütistrasse 27, 4332 Stein

Projektverfasser:

Quaresima Antonio, Unterdorfstrasse 1, 4334 Sisseln

Bauvorhaben:

Neubau Abstellplatz

Ortslage:

Fischingerweg 2, Parzelle-Nr. 1585, GB Stein AG

 

Die öffentliche Auflage findet vom 20.06.2024 bis 19.07.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung

 

Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung Stein vom 14. Juni 2024 veröffentlicht:

Anzahl Stimmberechtigte: 42, Teilnehmende: 10, Beschlussquorum: 9

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Dezember 2023; Genehmigung einstimmig
  2. Verwaltungsrechnung 2023; Genehmigung einstimmig

Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind rechtskräftig (Beschlussquorum erreicht).

Gemeindekanzlei