21. Mai 2024
Belagsarbeiten Rütistrasse; Entfernen von Hecke und Bäumen entlang der Münchwilerstrasse; Einbürgerungsgesuche; Baugesuche; Baustart der Leitung Münchwilen-Rheinfelden, Spannungsumstellung von 50 auf 110 Kilovolt (kV); Leerwohnungszählung 2024; Öffnungszeiten

Belagsarbeiten Rütistrasse

In der Zeit vom 27. bis 29. Mai 2024 finden auf der Rütistrasse, im Bereich Einmünder Langholzweg bis Einmünder Richtbrunnenweg/Quellweg, umfassende Belagsarbeiten statt. Der bestehende Deckbelag wird abgefräst und die Strasse wird mit einer Microsil-Belagsschicht überzogen. Damit können die teilweise erheblichen Belagsschäden in diesem Strassenabschnitt komplett entfernt werden.
Die Rütistrasse und auch der Einmünder in die Obere Rütistrasse werden jederzeit auf einer Fahrbahn befahrbar bleiben. Die ausführende Unternehmung, die Firma Ziegler AG, wird während den Belagsarbeiten einen Verkehrsdienst vor Ort haben. Direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner im Bauperimeter werden separat über den Bauablauf informiert. Wir bitten um Verständnis und rücksichtsvolles Verhalten im Strassenverkehr.

Auf der Rütistrasse, zwischen Einmünder Langholzweg und Seemattstrasse, wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Belagssanierung erfolgen. Dafür wird man sich mit dem Axpo-Bauvorhabens (siehe separate Medienmitteilung) abstimmen und mögliche Synergien nutzen.

Bau und Planung


Entfernen von Hecke und Bäumen entlang der Münchwilerstrasse

In den kommenden Wochen werden an der Münchwilerstrasse, Fahrtrichtung Werkhof, auf der Höhe des Schulrasenplatzes (neben der provisorischen Bushaltestelle «Kreuzstrasse») zwei Alleebäume und ein Teil der Hecke entfernt. Beide Bäume sind markiert und der Abschnitt für die Entfernung der Hecke ist auf dem Fussweg angezeichnet. Diese Massnahme dient hauptsächlich der ab Sommer 2024 benötigten Baustellenerschliessung für den Bau der Übergangslösung für die Fricktaler Kantonsschule. Es wurde darauf geachtet, dass sich dieser Bereich im Perimeter der künftigen definitiven Bushaltekante «Kreuzstrasse» befindet (vgl. Traktandum der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024). Die beiden Bäume werden vom Werkhof nach Möglichkeit an anderen Stellen als Ersatz für schadhafte Bäume verwendet. Im Zuge der Umgebungsgestaltung im künftigen Areal des Mittelschulprovisoriums und im Bereich der definitiven Bushaltekante sind Ersatzbepflanzungen vorgesehen.
Bau und Planung

 

Einbürgerungsgesuche

Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.

Gesuchsteller:
Name: Lucariello
Vorname: Gaetano
geboren: 1971
Heimat: Italien
Geschlecht: männlich
Adresse: Unterfeldstrasse 16

Gesuchstellerin:
Name: Milas
Vorname: Dragana
geboren: 1971
Heimat: Italien
Geschlecht: weiblich
Adresse: Unterfeldstrasse 16

Gesuchsteller:
Name: Lucariello
Vorname: Leo
geboren: 2007
Heimat: Italien
Geschlecht: männlich
Adresse: Unterfeldstrasse 16

Gesuchsteller:
Name: Gehri
Vorname: Jonas-Gabriel
geboren: 2012
Heimat: Deutschland
Geschlecht: männlich
Adresse: Rütistrasse 34b

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat 

 

Baugesuche

Baugesuchsnummer:
2024/21

Bauherrschaft:
Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Grundeigentümer:
GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Projektverfasser:
Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Bauvorhaben:
Umbau Ansatzbereich im WST-303 / 2 OG

Ortslage:
Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:
erforderlich


Baugesuchsnummer:
2024/22

Bauherrschaft:
SKAN Stein AG, Industriestrasse 3, 4332 Stein

Grundeigentümer:
Relsa AG, Blumenweg 6, 4332 Stein

Projektverfasser:
SKAN Stein AG, Industriestrasse 3, 4332 Stein

Bauvorhaben:
Gaslager (temporär für ca. 2 Jahre)

Ortslage:
Rüchligstrasse 55, Parzelle-Nr. 448, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:
erforderlich


Baugesuchsnummer:
2024/23

Bauherrschaft:
SKAN Stein AG, Industriestrasse 3, 4332 Stein

Grundeigentümer:
Relsa AG, Blumenweg 6, 4332 Stein

Projektverfasser:
SKAN Stein AG, Industriestrasse 3, 4332 Stein

Bauvorhaben:
Diverse Abfallmulden stellen (bereits ausgeführt)

Ortslage:
Rüchligstrasse 55, Parzelle-Nr. 448, GB Stein AG


Baugesuchsnummer:
2024/24

Bauherrschaft:
SKAN Stein AG, Industriestrasse 3, 4332 Stein

Grundeigentümer:
Relsa AG, Blumenweg 6, 4332 Stein

Projektverfasser:
SKAN Stein AG, Industriestrasse 3, 4332 Stein

Bauvorhaben:
Lager Container (bereits ausgeführt)

Ortslage:
Rüchligstrasse 55, Parzelle-Nr. 448, GB Stein AG


Baugesuchsnummer: 2024/25

Bauherrschaft:
Meier-Schreyer Monique, Rüchligstrasse 3, 4332 Stein
Meier Bernhard, Rüchligstrasse 3, 4332 Stein

Grundeigentümer:
Meier Bernhard, Rüchligstrasse 3, 4332 Stein
Meier-Schreyer Monique, Rüchligstrasse 3, 4332 Stein

Projektverfasser:
Hasler Gartenbau GmbH, Hauptstrasse 65, 4315 Zuzgen

Bauvorhaben:
Gartenumänderung mit Einfriedung, Belags- und Grünflächen, Sichtschutz

Ortslage:
Rüchligstrasse 3, Parzelle-Nr. 1138, GB Stein AG


Die öffentliche Auflage findet vom 24.05.2024 bis 24.06.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung
 

Baustart der Leitung Münchwilen-Rheinfelden,
Spannungsumstellung von 50 auf 110 Kilovolt (kV)

Die bestehende Hochspannungsleitung mit 50 kV der Axpo zwischen den Unterwerken Münchwilen und Rheinfelden wurde 1975 erstellt und in den Jahren danach erneuert. Das aktuelle Projekt sieht vor, die Leitung für den Betrieb mit 110 kV vorzubereiten. Dazu wird vor den beiden Unterwerken in Münchwilen und Rheinfelden die Leitung teilweise in den Boden verlegt. Die Systeme der AEW Energie AG werden ebenfalls mitverlegt. Die vorhandenen Masten im Bereich der Erdverlegung werden nach der Inbetriebnahme mit 110 kV rückgebaut und fachgerecht entsorgt.

Für den Übergang zwischen den Erdkabeln sowie der bestehenden Freileitung müssen neue Masten erstellt werden. Weiter werden einige bestehende Masten durch neue Masten ersetzt.

Ab dem 27. Mai 2024 starten die Tiefbauarbeiten für die Erdkabelleitung in der Gemeinde Münchwilen im Gebiet Steinerstrasse zur Erstellung des Rohrblocks. Der Rohrblock wird von der Gemeinde Münchwilen bis in die Gemeinde Stein, Gebiet Rüti, erbaut. Die Tiefbauarbeiten beanspruchen rund sieben Monate. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer wurden mit einem separaten Schreiben informiert. Die Arbeiten an der Freileitung starten punktuell ab August 2024. Die Hauptarbeiten an den Erdkabeln sowie der Freileitung starten im Herbst 2024 und dauern rund ein Jahr. Der genaue Baufortschritt hängt von diversen Faktoren ab und kann aktuell noch nicht genau abgeschätzt werden.

Die Arbeiten werden während den ordentlichen Arbeitszeiten ausgeführt. Trotzdem kann es zu Emissionen und Lärm kommen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Der Ausbau der Netzinfrastruktur ist die Basis einer sicheren Stromversorgung. Um den wachsenden Ansprüchen gerecht zu werden, erhöht Axpo die Betriebsspannung ihres überregionalen Verteilnetzes sukzessive von 50 auf 110 Kilovolt (kV). Eine höhere Spannung sorgt für eine Erhöhung der Leistungskapazität mit der Aufnahme der doppelten Energie und reduziert die Netzverluste um 75 Prozent. Ein leistungsfähiges und effizientes Stromnetz ist eine wesentliche Voraussetzung für eine zuverlässig hohe und nachhaltige Versorgungssicherheit der gesamten Nordostschweiz, auch in der Zukunft.

Axpo/Gemeindekanzlei


Leerwohnungszählung 2024

Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes für die gesamte Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.

Die Gemeinden haben im Auftrag des BFS die Anzahl Leerwohnungen zu erheben. Stichtag der Zählung ist der 1. Juni 2024. Die Gemeindeverwaltung ist für diese Erhebung auf die Mitarbeit von Eigentümern und Liegenschaftsverwaltungen angewiesen.

Was müssen Sie melden?

Es werden die leerstehenden, bewohnbaren Wohnungen, die zur dauernden Vermietung oder zum Verkauf angeboten werden, erfasst. Wohnungen gleichgestellt sind leer stehende, zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser.

Nicht erfasst werden Wohnungen, die auf den 1. Juni 2024 vermietet oder verkauft, aus irgendwelchen Gründen aber noch nicht bezogen sind; leer stehende Wohnungen in Abbruch- und Umbauobjekten; aus bau- und sanitätspolizeilichen Gründen gesperrte Wohnungen; Dienst- und Werkwohnungen, die nur für einen ausgewählten Personenkreis bestimmt sind; Notwohnungen und Baracken; Wohnungen, die ihrer Lage, ihres Zustandes und ihrer Ausstattung wegen unvermietbar sind; Wohnungen die weniger als drei Monate vermietet werden (Ferienhäuser, möblierte Zimmer usw.).

Die Eigentümer und Verwaltungen von Wohnungen und Liegenschaften in Stein werden ersucht, die leer stehenden Wohnungen mit Stichtag 1. Juni 2024 mit Angabe der Zimmerzahl bis 3. Juni 2024 der Gemeindeverwaltung, Tel. 062 866 40 00 oder E-Mail kanzlei@gemeinde-stein.ch, zu melden. Besten Dank für Ihre Mitarbeit!

Gemeindekanzlei

 

Öffnungszeiten

Am Mittwoch, 29. Mai 2024, schliessen die Schalter der Gemeindeverwaltung und das Bauamt bereits um 15.30 Uhr. An den beiden Folgetagen, dem 30. (Feiertag Fronleichnam) und 31. Mai 2024 (Brückentag), haben wir geschlossen. Ab Montag, 3. Juni 2024, sind wir gerne zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Gemeindekanzlei