7. Mai 2024
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 9. Juni 2024; Öffnungszeiten; Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung am 7. Juni 2024 und zur Ortsbürgergemeindeversammlung am 14. Juni 2024; Baugesuch; Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 finden die folgenden Abstimmungen statt.

Eidgenössische Volksabstimmung

  • Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
  • Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
  • Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
  • Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Kantonale Volksabstimmung

  • Verfassung des Kantons Aargau (Kurztitel und Klimaparagraf); Änderung vom 7. November 2023

Die Urne für die persönliche Stimmabgabe ist im Gemeindehaus wie folgt zugänglich:

Samstag, 18.00 – 19.00 Uhr

Sonntag, 08.00 – 09.00 Uhr

Die Anleitung für die briefliche Stimmabgabe ist auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt. Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht ins Stimmzettelkuvert.

Wahlbüro

 

Öffnungszeiten

Infolge einer Weiterbildung bleibt die Gemeindeverwaltung (Gemeindehaus) am Mittwochnachmittag, 15. Mai 2024, geschlossen. Der Bereich Finanzen ist telefonisch erreichbar (Tel. 062 866 40 03).

Gemeindekanzlei
 

Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung am 7. Juni 2024 und zur Ortsbürgergemeindeversammlung am 14. Juni 2024

An den kommenden Gemeindeversammlungen der Einwohnergemeinde am Freitag, 7. Juni 2024 (20.00 Uhr, Saalbau), und der Ortsbürgergemeinde vom Freitag, 14. Juni 2024 (19.30 Uhr, bei Schönwetter: Park 91; bei Schlechtwetter: Gemeindewerkhof), werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern folgende Geschäfte unterbreitet:

 

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023
  2. Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2023
  3. Kreditabrechnungen:
  1. Verpflichtungskredit vom 2. Dezember 2016 für ergänzende Abklärungen betreffend Grundwassernutzung im Hardwald (CHF 383‘000.00)
  2. Verpflichtungskredit vom 7. Juni 2019 für den Anteil an der Fahrradverbindung zwischen den Bahnhöfen Stein und Bad Säckingen
    (CHF 350‘000.00)
  3. Verpflichtungskredite vom 8. Juni 2017 und 8. Juni 2018 für die Neugestaltung des Rheinuferwegs (CHF 1‘512‘000.00)
  4. Verpflichtungskredit vom 29. November 2019 für die Sanierung der Neuhofstrasse (CHF 706'300.00)
  1. Verwaltungsrechnung 2023
  2. Verpflichtungskredit für den Ausbau und die behindertengerechte Anpassung der Bushaltestellen «Kreuzstrasse» und «Rüchligstrasse» (CHF 740'000.00)
  3. Verpflichtungskredit für die Sanierung des Parkplatzes für das Lehr- und Verwaltungspersonal (CHF 430'000.00)
  4. Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen
  5. Bericht aus dem Gemeinderat
  6. Verschiedenes

Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Dezember 2023
  2. Verwaltungsrechnung 2023
  3. Verschiedenes

Die Aktenauflage für die Einwohnergemeindeversammlung findet in der Zeit vom 24. Mai bis 7. Juni 2024 statt. Für die Ortsbürgergemeindeversammlung wird die Auflage vom 31. Mai bis 14. Juni 2024 durchgeführt.

Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Diverse Dokumente werden zudem im Internet abrufbar sein (www.gemeinde-stein.ch, Politik, Gemeindeversammlung).

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Gemeinderat

 

Baugesuch

Baugesuchsnummer:

2024/16

Bauherrschaft:

STWEG Rheinbrückstrasse 15, Rheinbrückstrasse 15, 4332 Stein AG

Grundeigentümer:

STWEG Rheinbrückstrasse 15, Rheinbrückstrasse 15, 4332 Stein AG

Projektverfasser:

Mösch Marcel, Rheinbrückstrasse 15, 4332 Stein AG

Bauvorhaben:

Einfriedung im Erdgeschoss - Ostfassade Rheinbrückstrasse

Ortslage:

Rheinbrückstrasse 15, Parzelle-Nr. 772, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

erforderlich

 

Die öffentliche Auflage findet vom 16.05.2024 bis 14.06.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung

 

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Wir erinnern alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentürmer an das Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mind. 4.50 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten bzw. bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden. In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 60 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken werden ersucht, ihre an der Strasse oder Wege stehenden Bäume, Sträucher und Hecken bis zum 23. Juni 2024 zurückzuschneiden.

Bau und Planung