8. Mai 2023
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 vom 18. Juni 2023, 1. Wahlgang; Ergebnis Anmeldeverfahren; Öffnungszeiten über Auffahrt; Leerwohnungszählung 2023; Baugesuche; E-Bike-Verleih/Sharing

Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 vom 18. Juni 2023, 1. Wahlgang; Ergebnis Anmeldeverfahren

Aufgrund der Demissionen von Gemeinderätin Andrea Porriciello und Gemeinderat Hansruedi Schlatter auf Ende Jahr findet am 18. Juni 2023 eine Ersatzwahl für zwei Sitze im Gemeinderat statt. Innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist (publiziert am 8. März 2023) für den ersten Wahlgang sind folgende Anmeldungen eingetroffen:

Kaufmann Vanik, geb. 1958, Kellerholzstr. 8a, Heimatort: Möhlin; parteilos, unterstützt durch SVP

Rehmann Heike, geb. 1966, Bäumliackerstr. 32, Heimatorte: Kaisten und Arbon; parteiunabhängig

Schauli Tungprasert Susanne, geb. 1966, Kapellenweg 1, Heimatort: Kaiseraugst; SP

Schneider Werner, geb. 1952, Münchwilerstr. 20, Heimatort: Obersiggenthal; «Einwohner von Stein»

Siegfried Corinne, geb. 1977, Breitenloh 7, Heimatorte: Zofingen und Jonschwil; FDP

Es sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Im ersten Wahlgang vom Sonntag, 18. Juni 2023, kann jede und jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.

Wahlbüro

 

Öffnungszeiten über Auffahrt

Am Mittwoch, 17. Mai 2023, schliessen die Schalter der Gemeindeverwaltung sowie das Bauamt bereits um 15.30 Uhr.

Am Donnerstag, 18. Mai 2023 (Auffahrtstag), und Freitag, 19. Mai 2023 (Brückentag), bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt den ganzen Tag geschlossen.

Am Montag, 22. Mai 2023, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten gerne wieder für Sie da.

Gemeindekanzlei

 

Leerwohnungszählung 2023

Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes für die gesamte Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.

Die Gemeinden haben im Auftrag des BFS die Anzahl Leerwohnungen zu erheben. Stichtag der Zählung ist der 1. Juni 2023. Die Gemeindeverwaltung ist für diese Erhebung auf die Mitarbeit von Eigentümern und Liegenschaftsverwaltungen angewiesen.

Was müssen Sie melden?

Es werden die leer stehenden, bewohnbaren Wohnungen, die zur dauernden Vermietung oder zum Verkauf angeboten werden, erfasst. Wohnungen gleichgestellt sind leer stehende, zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser.

Nicht erfasst werden Wohnungen, die auf den 1. Juni 2023 vermietet oder verkauft, aus irgendwelchen Gründen aber noch nicht bezogen sind; leer stehende Wohnungen in Abbruch- und Umbauobjekten; aus bau- und sanitätspolizeilichen Gründen gesperrte Wohnungen; Dienst- und Werkwohnungen, die nur für einen ausgewählten Personenkreis bestimmt sind; Notwohnungen und Baracken; Wohnungen, die ihrer Lage, ihres Zustandes und ihrer Ausstattung wegen unvermietbar sind; Wohnungen die weniger als drei Monate vermietet werden (Ferienhäuser, möblierte Zimmer usw.).

Die Eigentümer und Verwaltungen von Wohnungen und Liegenschaften in Stein werden ersucht, die leer stehenden Wohnungen mit Stichtag 1. Juni 2023 mit Angabe der Zimmerzahl bis 9. Juni 2023 der Gemeindeverwaltung, Tel. 062 866 40 00 oder E-Mail kanzlei@gemeinde-stein.ch, zu melden. Besten Dank für Ihre Mitarbeit!

Gemeindekanzlei

 

Baugesuche

Baugesuchsnummer:

2023/15

Bauherrschaft:

Günal Dogus, Althofweg 1, 4332 Stein

Günal Mitat, Althofweg 1, 4332 Stein

Günal Yüksel, Althofweg 1, 4332 Stein

Günal Hasan Olgu, Freie Strasse 59, 4001 Basel

Grundeigentümer:

Günal Dogus, Althofweg 1, 4332 Stein

Günal Mitat, Althofweg 1, 4332 Stein

Günal Yüksel, Althofweg 1, 4332 Stein

Günal Hasan Olgu, Freie Strasse 59, 4001 Basel

Projektverfasser:

Amsler Gartenbau GmbH, Luzernstrasse 25, 4556 Aeschi SO

Bauvorhaben:

Gartensanierung

Ortslage:

Althofweg 1, Parzelle-Nr. 1380, GB Stein AG

 

Baugesuchsnummer:

2023/18

Bauherrschaft:

Einwohnergemeinde Stein, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein

 

Grundeigentümer:

Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein

Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Projektverfasser:

Einwohnergemeinde Stein, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein

Bauvorhaben:

Verbreiterung Schänzliweg im Bereich Liegenschaften 3 bis 5

Ortslage:

Schänzliweg, Parzelle-Nr. 678 und 682, GB Stein AG

 

Die öffentliche Auflage findet vom 11.05.2023 bis 12.06.2023 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung

 

E-Bike-Verleih/Sharing

Mit der warmen Jahreszeit steht auch wieder der E-Bike-Verleih der Gemeinde Stein zur Verfügung. Die E-Bikes (bis max. 25 km/h unterstützt) stehen an den folgenden Standorten zur Nutzung bereit:

  • Bahnhofweg (Bahnhof Stein-Säckingen), Stein
  • Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse, Stein
  • Bahnhof, Bahnhofstrasse, Bad Säckingen

Übernahme und Rückgabe der E-Bikes erfolgen an einem dieser drei Standorte (frei wählbar).

Die Nutzerinnen und Nutzer müssen die Moqo-App auf ihr Smartphone herunterladen und sich registrieren: https://portal.moqo.de/r/84d8e0

Ergänzende Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Stein abrufbar: www.gemeinde-stein.ch (Freizeit/E-Bike-Verleih)

Gemeindekanzlei