Die Einwohnergemeinde Stein, als im Grundbuch eingetragene Mitbenutzerin, ist zuständig für den Betrieb, die Vermietung und die Wartung des Begegnunsraums.

Informationen

Datum
11. April 2019

Dokumente

Name
Benutzungs-_und_Gebuhrenreglement_Begegnungsraum_Rheinfels-Park.pdf (PDF, 499.23 kB) Download 0 Benutzungs-_und_Gebuhrenreglement_Begegnungsraum_Rheinfels-Park.pdf

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