Das Parkieren im Siedlungsgebiet der Gemeinde Stein ist ab 1. Mai 2015 flächendeckend reglementiert. Das Befahren der Wohngebiete mit Motorfahrzeugen ist nur Zubringern gestattet. Wer sein Fahrzeug länger als drei Stunden im öffentlichen Strassenraum parkieren will, braucht dazu eine gebührenpflichtige Parkkarte.

Es stehen Tagesparkkarten für Besucher, Handwerker etc. und Anwohnerparkkarten (Monat und Jahr) zur Verfügung. Hier können Sie eine Anwohnerparkkarte bestellen.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 50.00

Die Jahresparkkarte kostet CHF 500.00.

Bemerkung

In der Rubrik „umdenken-umlenken“ sind die detaillierten Informationen über das neue Parkierungsregime abrufbar

Unterlagen

  • Nachweis über zivilrechtlichen Wohnsitz in Stein (wird automatisch durch die Einwohnerkontrolle abgeklärt)
  • Kopie Fahrzeugausweis (Gesuchsteller/Einwohner muss Halter oder Lenker sein)
  • Bei Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung ist die Vorlage der Zollbewilligung notwendig (gültige Berechtigung zum Führen eines unverzollten Fahrzeuges)

Verfahren

Nach erfolgter Übermittlung aller Daten und Unterlagen sowie der Bezahlung wird das Gesuch von der Gemeindekanzlei geprüft. Nach Genehmigung erfolgt eine Notzifizierung via E-Mail und Sie können die Parkkarte in Ihrem MyService-Konto abrufen (pdf-Datei).

Online-Formular