Für die provisorischen und definitiven Steuern können Sie Einzahlungsscheine bestellen. Falls Sie den Steuerausstand nicht fristgerecht bezahlen können, empfehlen wir Ihnen eine Stundung zu beantragen.

Die Bestellung von Einzahlungsscheinen gilt nicht als Ratenvereinbarung.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Alle mit einem * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch auszufüllen.

Verfahren

Sie erhalten die bestellten Einzahlungsscheine in den nächsten Tagen per Post. Andernfalls nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Finanzen/Steuern auf.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.