Stundungsgesuch Steuern
Nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllte Formulare werden zurückgewiesen.
Bitte reichen Sie auch für die provisorischen Steuern ein schriftliches Stundungsgesuch ein, da eine Änderung im Steuerbezug die Betreibung von provisorischen Steuern zulässt.
Das Gesuch muss immer einen genauen Ratenzahlungsplan enthalten und eine Begründung, weshalb die Steuern nicht fristgerecht bezahlt werden können.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Stundungsgesuch (PDF, 114.79 kB) | Download | 0 | Stundungsgesuch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bereich Finanzen | 062 866 40 03 | Kontaktformular |