Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Stein erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer

Sie sind bereits SchweizerbürgerIn und möchten das Gemeindebürgerrecht von Stein erwerben. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens drei Jahren ohne Unterbruch in Stein wohnen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und einen unbescholtenen Ruf geniessen. Wer bereits in mehr als einer Gemeinde heimatberechtigt ist, hat nachzuweisen, dass er nach der beantragten Einbürgerung in Stein insgesamt noch höchstens 2 Bürgerrechte besitzt.

Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger

Leben Sie als Kind ausländischer Eltern in der Schweiz? Wohnen Sie schon längere Zeit in der Schweiz und möchten nun das Schweizer Bürgerrecht beantragen?

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Einbürgerung erfüllt sein:

  • Niederlassungsbewilligung C 
  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesucheinreichung
  • 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
  • Mindestens 3-jähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs
  • Erfolgreiche Integration
  • Ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse


Das Merkblatt gibt Ihnen detaillierte Auskünfte.
 

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