Adressauskunft
Adressauskünfte unterstehen dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG).
Adressanfragen sind schriftlich an die Einwohnerkontrolle zu richten. Der Anfrage ist zwingend ein Interessennachweis beizulegen.
Für eine Adressauskunft wird gemäss § 23 Abs. 1 lit. d RMV eine Gebühr erhoben.
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Kanzlei | 062 866 40 00 | Kontaktformular |