29. September 2026

Ersatzwahl eines Mitglieds des Aargauischen Regierungsrats am
18. Oktober 2026

Am 18. Oktober 2026 wird den Stimmberechtigten die folgende Ersatzwahl unterbreitet:                

Kantonal                                                                           

  • Ersatzwahl eines Mitglieds des Aargauischen Regierungsrats

Die Urne für die persönliche Stimmabgabe ist im Gemeindehaus wie folgt zugänglich:

Samstag, 18.00 – 19.00 Uhr
Sonntag, 08.00 – 09.00 Uhr

Wahlbüro/Gemeindekanzlei

 

Verkehrsbeschränkung

Die Gemeinderäte Sisseln und Stein haben beschlossen, auf dem Rheinuferweg zwischen den beiden Gemeinden ein Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder zu verfügen. Trotz der bestehenden Wegsperren bei beiden Zugängen (auf Höhe der Bunker) wird der schmale Gehweg regelmässig mit dem Fahrrad befahren, was zu Konfliktsituationen zwischen Fussgängern und Velofahrern führt.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG) und die zugehörige Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Verfügende Behörde: Gemeinderat Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein

Stein AG: Rheinuferweg Stein–Sisseln (ab bestehender Wegsperre beim Bunker auf Parzelle Nr. 999 bis zur Gemeindegrenze)

Art der Beschränkung: Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder (Signal 2.05 SSV)

Der Signalisationsplan liegt während der Einsprachefrist auf der Gemeindekanzlei Stein zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation (vom 2. Oktober 2026 bis zum 2. November 2026) schriftlich bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat