Gemeindenachrichten vom 10. September 2026
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2025/54
Bauherrschaft:
Shalil Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein
Maria Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Shalil Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein
Maria Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein
Projektverfasser:
Shalil Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein
Maria Wächter, Buchenweg 10, 4332 Stein
Bauvorhaben:
Umbau Zweifamilienhaus; Fenster und Türersatz Fassade, davon zwei Fenster vergrössert als Hebeschiebetüre im EG. Fassade neu dämmen, Lamellenstoren, Terrassendach, Einbau Klimaanlage. Erneuerung Gartenanlage und Einfahrt Garage. Teilweise bereits ausgeführt.
Ortslage:
Buchenweg 10, Parzelle-Nr. 457, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 11. September 2026 bis 12. Oktober 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuchsnummer:
2026-4184
Bauherrschaft:
Martin Häfeli, Unterfeldstrasse 13, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Stefan Häfeli, Rüchligstrasse 9, 4332 Stein
Claudia Seewald, Im Bingert 4, 4324 Obermumpf
Projektverfasser:
Rubinplanung, Karin Rubin, Dörrmattweg 7d, 5070 Frick
Bauvorhaben:
Anbau Sitzplatzüberdachung mit Seitenverglasung
Ortslage:
Unterfeldstrasse 13, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1295, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 11. September 2026 bis 12. Oktober 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/21656.
Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung