Gemeindenachrichten vom 13. August 2026
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das, per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
Gesuchsteller
Name: Flechtner
Vorname: Mike Klaus
Geboren: 1971
Heimat: Deutschland
Geschlecht: männlich
Adresse: Kellerholzstrasse 3a
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seiner Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2026-3611
Bauherrschaft:
Miriam Romano + David Pato Condeca, Rytmätteli 2, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Miriam Romano + David Pato Condeca, Rytmätteli 2, 4332 Stein
Projektverfasser:
Miriam Romano, Rytmätteli 2, 4332 Stein
Bauvorhaben:
Anbringen Abdeckung Gartensitzplatz und Erneuerung der Markise und Vordach
Ortslage:
Rytmätteli 2, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1102, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 14. August 2026 bis 14. September 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/20110Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Baugesuchsnummer:
2026-3584
Bauherrschaft:
Novartis Pharma Stein AG, Thomas Stierli, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Getec Park.Stein AG, Stephan Buser, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
Projektverfasser:
Novartis Pharma Stein AG, Patrick Froom, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
Bauvorhaben:
WST 190, 2OG Umbau Schleusen
Ortslage:
Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 14. August 2026 bis 14. September 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/20507Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung