11. August 2026
Einbürgerungsgesuch; Baugesuche

Einbürgerungsgesuch

Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das, per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.

Gesuchsteller
Name: Flechtner
Vorname: Mike Klaus
Geboren: 1971
Heimat: Deutschland
Geschlecht: männlich
Adresse: Kellerholzstrasse 3a

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seiner Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat

 

Baugesuche

Baugesuchsnummer:

2026-3611

Bauherrschaft:

Miriam Romano + David Pato Condeca, Rytmätteli 2, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Miriam Romano + David Pato Condeca, Rytmätteli 2, 4332 Stein

Projektverfasser:

Miriam Romano, Rytmätteli 2, 4332 Stein

Bauvorhaben:

Anbringen Abdeckung Gartensitzplatz und Erneuerung der Markise und Vordach

Ortslage:

Rytmätteli 2, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1102, GB Stein AG

Die öffentliche Auflage findet vom 14. August 2026 bis 14. September 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/20110Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Baugesuchsnummer:

2026-3584

Bauherrschaft:

Novartis Pharma Stein AG, Thomas Stierli, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Getec Park.Stein AG, Stephan Buser, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Projektverfasser:

Novartis Pharma Stein AG, Patrick Froom, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Bauvorhaben:

WST 190, 2OG Umbau Schleusen

Ortslage:

Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

erforderlich

 

Die öffentliche Auflage findet vom 14. August 2026 bis 14. September 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/20507Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung