Verhalten bei Trockenheit (Gefahrenstufe 4)
- Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
- Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Stufe 4 (PDF, 746 kB) | Download | 0 | Merkblatt Stufe 4 |