Gemeindenachrichten vom 23. Juli 2026
Baugesuch
Baugesuchsnummer:
2026-2732
Bauherrschaft:
Robin Kym, Birch 4, 5225 Bözberg
Grundeigentümer:
Robin Kym, Birch 4, 5225 Bözberg
Marco Kym, Schupfarterstrasse 15, 5074 Eiken
Doris Kym, Rüchligstrasse 47, 4332 Stein
Projektverfasser:
Robin Kym, Birch 4, 5225 Bözberg
Bauvorhaben:
Erneuerung der Heizung
Ortslage:
Rüchligstrasse 47, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1285, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
Nicht erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19437 .
Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuch
Baugesuchsnummer:
2026-3127
Bauherrschaft:
Max Bayer, Langackerstrasse 12, 4332 Stein
Alba Clara Puente, Langackerstrasse 12, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Bayer Max, Langackerstrasse 12, 4332 Stein
Alba Clara Puente, Langackerstrasse 12, 4332 Stein
Projektverfasser:
Häseli Holzbaulösungen AG, Patrick Bitter, Hornusserstrasse 5, 5079 Zeihen
Bauvorhaben:
Dachstockausbau
Ortslage:
Rüchligstrasse 17, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1145, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
Nicht erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19701 .
Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.