Gemeindenachrichten vom 9. Juli 2026
Aufruf zum Wassersparen
Der Grundwasserspiegel befindet sich aktuell noch auf einem stabilen Niveau. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des steigenden Wasserverbrauchs droht dieser jedoch stark abzusinken. Ein Ende der aktuellen Trockenperiode ist nicht in Sicht, und vereinzelte, kurze Regenschauer reichen nicht aus, um die Situation nachhaltig zu entschärfen.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung daher eindringlich, sorgsam mit dem Trinkwasser umzugehen. Besonders wirksame Massnahmen sind unter anderem:
- Verzicht auf das Waschen von Autos und Vorplätzen
- Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken
- Rasenflächen, Sträucher und Gärten nur minimal oder gar nicht zu bewässern
Als unterstützende Massnahme stellen die Gemeinden Stein und Münchwilen zudem vorübergehend die öffentlichen Brunnen ab.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und unersetzlich; wir alle sollten respektvoll und sorgsam damit umgehen. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die freiwillige Umsetzung und Unterstützung der genannten Massnahmen. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, sieht sich der Gemeinderat gezwungen, weitere und verbindliche Massnahmen zu beschliessen.
Gemeinderat
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2026-2890
Bauherrschaft:
Lonza AG, Rüegg Oliver, Schaffhauserstr. 101, 4332 Stein
Grundeigentümer:
GETEC, Stephan Buser, Schaffhauserstr. 101, 4332 Stein
Projektverfasser:
Lonza AG, Marcus Boll, Schaffhauserstr 101, 4332 Stein
Bauvorhaben:
WST-330/331: Raumtrennung Raum U1.036B
Ortslage:
Schaffhauserstr.101, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 10.07.2026 bis 10.08.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19687Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuchsnummer:
2026-2984
Bauherrschaft:
Daniela Andrea Ursula und Maksim Trütsch, Langackerstrasse 42, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Daniela Andrea Ursula und Maksim Trütsch, Langackerstrasse 42, 4332 Stein
Projektverfasser:
Hasler Gartenbau AG, Peter Bosshard, Hauptstrasse 65, 4315 Zuzgen
Bauvorhaben:
Gartenumänderung / Sichtschutz
Ortslage:
Langackerstrasse 42, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1353, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
nicht erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 10.07.2026 bis 10.08.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19884Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Einbürgerungsgesuche
Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
Gesuchsteller
Name: Turacchio
Vorname: Gionatan
geboren: 1977
Heimat: Italien
Geschlecht: männlich
Adresse: Rheinblickweg 5
Gesuchstellerin
Name: Raffele
Vorname: Teresalba
geboren: 1983
Heimat: Italien
Geschlecht: weiblich
Adresse: Rheinblickweg 5
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seiner Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat
Verkehrszählung auf der Bäumliackerstrasse
Nachdem in der «Brückenpost 4/2024» die Ergebnisse der Verkehrszählung vom Spätsommer 2024 veröffentlicht wurden, fand in diesem Frühjahr eine Wiederholung der Messkampagne auf der Bäumliackerstrasse statt.
Eckdaten der Messung
- Standort: Bäumliackerstrasse (Verkehrsspiegel beim Kreisel, Einmündung Langackerstrasse)
- Messzeitraum: 23. April bis 7. Mai 2026
- Tempolimit: 30 km/h (Zone 30)
Fahrtrichtung Zürcherstrasse
- Total gemessene Fahrzeuge: 3'499
- V85-Geschwindigkeit: 18 km/h
- Auswertung: Lediglich 12 Fahrzeuge waren zu schnell unterwegs (ein Personenwagen mit 52 km/h, ein Zweirad mit 42 km/h sowie 10 Fahrzeuge zwischen 31 und 35 km/h). Die restlichen 3'487 Fahrzeuge hielten das Tempolimit von 30 km/h ein.
Fahrtrichtung Münchwilerstrasse
- Total gemessene Fahrzeuge: 4'083
- V85-Geschwindigkeit: 17 km/h
- Auswertung: Es wurden 12 Zweiräder mit Geschwindigkeiten zwischen 31 und 47 km/h erfasst. Die restlichen 4'071 Fahrzeuge waren nicht schneller als 30 km/h unterwegs.
Die Daten wurden von der Regionalpolizei Unteres Fricktal zur Verfügung gestellt. Die relevanten V85-Werte von 18 und 17 km/h zeigen ein sehr erfreuliches Bild: Die effektiv gefahrenen Geschwindigkeiten liegen praktisch auf dem Niveau einer 20 km/h-Zone (Begegnungszone).
Hinweis zur Messgrösse: Die V85 (auch 85-Prozent-Geschwindigkeit genannt) ist eine der wichtigsten Kennzahlen in der Verkehrsplanung. Sie bezeichnet die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten oder unterschritten wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass an der Messstelle nur 15 Prozent der Fahrzeuge schneller als diese 18 bzw. 17 km/h unterwegs waren.
Gemeindekanzlei
Eröffnung der neuen WC-Anlage bei der Holzbrücke
Ab dem 10. Juli 2026 steht den Passanten die neue öffentliche WC-Anlage am Brückenkopf der Holzbrücke zur Verfügung.
Gemeindekanzlei