22. Juni 2026
Baugesuche; Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026

Baugesuche

Baugesuchsnummer:

2026-2760

Bauherrschaft:

Pontoniere Mumpf, Silvan Schmid, Blumenrainweg 4, 4322 Mumpf

Grundeigentümer:

Kanton Aargau, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau, Stadt Bad Säckingen, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen (D)

Projektverfasser:

Pontoniere Mumpf, Markus Weiersmüller, Tal 6, 4324 Obermumpf

Bauvorhaben:

Temporäre Bauten für Pontonierwettfahren am 5. Juni 2027

Ortslage:

Rheinuferweg, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 777, 773, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

erforderlich

Die öffentliche Auflage findet vom 26. Juni 2026 bis 27. Juli 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19511Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

 

Baugesuchsnummer:

2026-2863

Bauherrschaft:

Getec Park.Stein AG, Michael Kania, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Getec Park.Stein AG, Stephan Buser, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein

Projektverfasser:

Getec Park.Stein AG, Michael Kania, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein
Getec Park.Stein AG, Frank Hügel, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein
Getec Park.Stein AG, Markus Aigner, Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein

Bauvorhaben:

Sitzplatz inkl. Pergola und Sichtschutz (bereits ausgeführt)

Ortslage:

Schaffhauerstrasse 101, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

nicht erforderlich

Die öffentliche Auflage findet vom 26. Juni bis 27. Juli 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19355Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

 

Baugesuchsnummer:

2026-2899

Bauherrschaft:

Gemeinde Stein, Bereich Bau und Planung, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein

Projektverfasser:

KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick

Bauvorhaben:

Sanierung Brotkorbstrasse mit Einengungen für die Fussgängersicherheit

Ortslage:

Brotkorbstrasse, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1448, GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

nicht erforderlich

Die öffentliche Auflage findet vom 26. Juni 2026 bis 27. Juli 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19714Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung

 

Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 veröffentlicht:

Anzahl Stimmberechtigte: 40, Teilnehmende: 8, Beschlussquorum: 8

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025; Genehmigung einstimmig
  2. Verwaltungsrechnung 2025; Genehmigung einstimmig

Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind rechtskräftig (Beschlussquorum erreicht).

Gemeindekanzlei