Gemeindenachrichten vom 21. Mai 2026
Einbürgerungsgesuche
Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
Gesuchsteller
Name: Ismaili
Vorname: Samir
geboren: 2010
Heimat: Italien
Geschlecht: männlich
Adresse: Unterfeldstrasse 4
Gesuchstellerin
Name: Ismaili
Vorname: Ramize
geboren: 2012
Heimat: Italien
Geschlecht: weiblich
Adresse: Unterfeldstrasse 4
Gesuchsteller
Name: Sledz
Vorname: Pawel
geboren: 1985
Heimat: Polen
Geschlecht: männlich
Adresse: Obere Rütistrasse 5b
Gesuchstellerin
Name: Nowicka
Vorname: Anna Małgorzata
geboren: 1985
Heimat: Polen
Geschlecht: weiblich
Adresse: Obere Rütistrasse 5b
Gesuchstellerin
Name: Sledz
Vorname: Zoe
geboren: 2017
Heimat: Polen
Geschlecht: weiblich
Adresse: Obere Rütistrasse 5b
Gesuchstellerin
Name: Sledz
Vorname: Lea
geboren: 2022
Heimat: Polen
Geschlecht: weiblich
Adresse: Obere Rütistrasse 5b
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seiner Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat
eBau: Das digitale Baubewilligungsverfahren im Kanton Aargau
Der Kanton Aargau hat sein Baubewilligungsverfahren grundlegend modernisiert. Das eBau ermöglicht eine durchgängig digitale, medienbruchfreie und transparente Abwicklung des gesamten Baubewilligungsprozesses, von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme. Die neue Lösung schliesst bestehende Lücken, verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaften, Gemeinden und Kanton und digitalisiert das Baubewilligungsverfahren.
Das eBau erleichtert die Arbeit aller Beteiligten. Baugesuche können einfach online eingereicht und durch die zuständigen Stellen direkt in der Plattform bearbeitet werden. Die Kommunikation erfolgt zentral über das System, wodurch Abläufe klar nachvollziehbar und Entscheidungen effizienter werden. Der gesamte Prozess ist vollständig papierlos.
Was ändert sich für Bauherrinnen und Bauherren?
Ab dem 1. Juni 2026 steht eBau für die Gemeinde Stein zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können Baugesuche online über das eBau Portal (ebauportal.ag.ch) eingereicht werden. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto auf www.ag.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Der Zugang kann alternativ auch über das Smart Service Portal des Kantons Aargau (www.ag.ch/smartserviceportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) erfolgen. Unter Dienstleistungen kann auf eBau zugegriffen werden.
Ein Schritt in die digitale Zukunft
Mit dem erneuerten eBau-System setzt der Kanton Aargau einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, digital vernetzten Verwaltung. Das neue Verfahren macht den Baubewilligungsprozess effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher und trägt wesentlich zur Weiterentwicklung des Aargauer Baubewilligungswesens bei. Weitere Informationen sowie das Handbuch zu eBau finden Sie unter www.ag.ch/ebauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Bau und Planung
Leerwohnungszählung per 1. Juni 2026
Die Gemeinden haben im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS) die Anzahl Leerwohnungen zu erheben. Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2026 ist der 1. Juni 2026. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen und Häuser, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, der Gemeindekanzlei unter Angabe der Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer), bis zum 31. Mai 2026 per E-Mail zu melden an: kanzlei@gemeinde-stein.ch. Nicht erfasst werden Wohnungen, die auf den 1. Juni vermietet oder verkauft, aus irgendwelchen Gründen aber noch nicht bezogen sind sowie Wohnungen die weniger als drei Monate vermietet werden (Ferienhäuser, möblierte Zimmer usw.). Besten Dank.
Gemeindekanzlei
Öffnungszeiten Pfingsten
Am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt den ganzen Tag geschlossen.
Am Dienstag, 26. Mai 2026, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten
gerne wieder für Sie da.
Gemeindekanzlei