12. Mai 2026
Brückentag nach Auffahrt; Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung am 12. Juni 2026 und zur Ortsbürgergemeindeversammlung am 19. Juni 2026; eBau: Das digitale Baubewilligungsverfahren im Kanton Aargau

Brückentag nach Auffahrt

Am Freitag, 15. Mai 2026, bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt den ganzen Tag geschlossen. Am Montag, 18. Mai 2026, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten gerne wieder für Sie da.

Gemeindekanzlei

 

Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung am 12. Juni 2026 und zur Ortsbürgergemeindeversammlung am 19. Juni 2026

An den kommenden Gemeindeversammlungen der Einwohnergemeinde am Freitag, 12. Juni 2026 (20.00 Uhr, Saalbau), und der Ortsbürgergemeinde vom Freitag, 19. Juni 2026 (19.30 Uhr, bei Schönwetter: Park 91; bei Schlechtwetter: Gemeindewerkhof), werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern folgende Geschäfte unterbreitet:

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025
  2. Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2025
  3. Verwaltungsrechnung 2025
  4. Verkehrsberuhigungsmassnahmen für die Rütistrasse (Verpflichtungskredit
    CHF 12'000.00)
  5. Verkehrsberuhigungsmassnahmen für die Münchwilerstrasse (Verpflichtungskredit CHF 69’000.00)
  6. Zusatzkredit für die Verlegung und den Ausbau des Recyclingplatzes beim Werkhof (CHF 184'000.00)
  7. Bericht aus dem Gemeinderat
  8. Verschiedenes

Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025
  2. Verwaltungsrechnung 2025
  3. Verschiedenes

Die Aktenauflage der Einwohnergemeindeversammlung findet in der Zeit vom
29. Mai bis 12. Juni 2026 statt. Diejenige der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 3. Juni bis 19. Juni 2026. Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Diverse Akten zu den Gemeindeversammlungen sind zusätzlich im Internet unter www.gemeinde-stein.ch/gemeindeversammlung/7271579 abrufbar.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Gemeinderat

 

eBau: Das digitale Baubewilligungsverfahren im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau hat sein Baubewilligungsverfahren grundlegend modernisiert. Das eBau ermöglicht eine durchgängig digitale, medienbruchfreie und transparente Abwicklung des gesamten Baubewilligungsprozesses, von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme. Die neue Lösung schliesst bestehende Lücken, verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaften, Gemeinden und Kanton und digitalisiert das Baubewilligungsverfahren.

Das eBau erleichtert die Arbeit aller Beteiligten. Baugesuche können einfach online eingereicht und durch die zuständigen Stellen direkt in der Plattform bearbeitet werden. Die Kommunikation erfolgt zentral über das System, wodurch Abläufe klar nachvollziehbar und Entscheidungen effizienter werden. Der gesamte Prozess ist vollständig papierlos.

 

Was ändert sich für Bauherrinnen und Bauherren?

Ab dem 1. Juni 2026 steht eBau für die Gemeinde Stein zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können Baugesuche online über das eBau Portal (ebauportal.ag.ch) eingereicht werden. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto auf www.ag.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Der Zugang kann alternativ auch über das Smart Service Portal des Kantons Aargau (www.ag.ch/smartserviceportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) erfolgen. Unter Dienstleistungen kann auf eBau zugegriffen werden.
 

Ein Schritt in die digitale Zukunft

Mit dem erneuerten eBau-System setzt der Kanton Aargau einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, digital vernetzten Verwaltung. Das neue Verfahren macht den Baubewilligungsprozess effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher und trägt wesentlich zur Weiterentwicklung des Aargauer Baubewilligungswesens bei. Weitere Informationen sowie das Handbuch zu eBau finden Sie unter www.ag.ch/ebauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Bau und Planung