24. März 2026
Zeugenaufruf: Illegale Abfallentsorgung; Baugesuch; Öffnungszeiten über die Ostertage; Verschiebung der Kehrichtabfuhr; Leinenpflicht für Hunde im Wald

Zeugenaufruf: Illegale Abfallentsorgung

Seit Längerem wird beim öffentlichen Abfalleimer an der Einmündung des Wasserwerkwegs in die Bäumliackerstrasse wiederholt Hausmüll in Taschen und Plastiksäcken deponiert. Da dafür weder offizielle Gebührensäcke noch Abfallvignetten verwendet werden, handelt es sich um eine illegale Abfallentsorgung.

Für Hinweise, die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung der Täterschaft führen, hat der Gemeinderat eine Belohnung in der Höhe von CHF 500.00 ausgesetzt. Personen, die sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten, sich umgehend mit der Regionalpolizei Unteres Fricktal oder der Gemeindekanzlei in Verbindung zu setzen.

Gemeinderat

 

Baugesuch

Baugesuchsnummer:

2026/09

Bauherrschaft:

Matthias Lehmann, Schulstrasse 8, 4332 Stein

Marzena Lehmann, Schulstrasse 8, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Matthias Lehmann, Schulstrasse 8, 4332 Stein

Marzena Lehmann, Schulstrasse 8, 4332 Stein

Projektverfasser:

Rohrer Holzbau AG, Zürcherstrasse 23, 4332 Stein

Bauvorhaben:

Überdachung von Terrasse mittels Glasdach

Ortslage:

Schulstrasse 8, Parzelle-Nr. 895, GB Stein AG

Die öffentliche Auflage findet vom 27.03.2026 bis 27.04.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung

 

Öffnungszeiten über die Ostertage

Am Freitag, 3. April 2026 (Karfreitag), und Montag, 6. April 2026 (Ostermontag), bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt geschlossen. Wir wünschen der Bevölkerung schöne und sonnige Ostertage.

Gemeindekanzlei

 

Verschiebung der Kehrichtabfuhr

Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 3. April 2026 (Karfreitag), fällt aus und wird am folgenden Dienstag, 7. April 2026, nachgeholt. Vielen Dank für die Beachtung.

Gemeindekanzlei

 

Leinenpflicht für Hunde im Wald

Vom 1. April bis 31. Juli 2026 sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen (§ 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Die Leinenpflicht dient den freilebenden Tieren zum ungestörten Aufziehen ihres Nachwuchses. Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich an diese Regelung zu halten. Die Wildtiere werden es danken.

 

Gemeindekanzlei

 

Ort der illegalen Abfalldeponierung