10. Februar 2026
Einbürgerungsgesuche, Baugesuch

Einbürgerungsgesuche

Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.

Gesuchsteller
Name: Muja
Vorname: Kastriot
geboren: 1994
Heimat: Kosovo
Geschlecht: männlich
Adresse: Münchwilerstrasse 31

Gesuchstellerin
Name: Muja
Vorname: Kataleya
geboren: 2022
Heimat: Kosovo
Geschlecht: weiblich
Adresse: Münchwilerstrasse 31

Gesuchsteller
Name: Muja
Vorname: Ayan
geboren: 2025
Heimat: Kosovo
Geschlecht: männlich
Adresse: Münchwilerstrasse 31

Gesuchsteller
Name: Thiru
Vorname: Berlini
geboren: 1984
Heimat: Deutschland
Geschlecht: weiblich
Adresse: Obere Rütistrasse 5a

Gesuchstellerin
Name: Thiru
Vorname: Samiya
geboren: 2019
Heimat: Deutschland
Geschlecht: weiblich
Adresse: Obere Rütistrasse 5a

Gesuchsteller
Name: Thiru
Vorname: Liyara
geboren: 2020
Heimat: Deutschland
Geschlecht: weiblich
Adresse: Obere Rütistrasse 5a

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat

 

Baugesuch

Baugesuchsnummer:

2025/55

Bauherrschaft:

Jochen Gehri, Rütistrasse 34b, 4332 Stein

Grundeigentümer:

Jochen Gehri, Rütistrasse 34b, 4332 Stein

Projektverfasser:

Jochen Gehri, Rütistrasse 34b, 4332 Stein

Bauvorhaben:

Anbau zusätzlicher Raum zum EFH, ungedämmt und unbeheizt

Ortslage:

Rütistrasse 34b, Parzelle-Nr. 1357, GB Stein AG

Die öffentliche Auflage findet vom 13.02.2026 bis 16.03.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung