Gemeindenachrichten vom 10. Dezember 20255
4. Dezember 2025
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2025/50
Bauherrschaft:
Patrick Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein
Carola Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Patrick Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein
Carola Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein
Projektverfasser:
HauserTschan Kälte Klima AG, Korbackerweg 19, 5502 Hunzenschwil
Bauvorhaben:
Einbau Split Klimaanlage Wohnzimmer
Ortslage:
Rütistrasse 10, Parzelle-Nr. 1067, GB Stein AG
Baugesuchsnummer:
2025/53
Bauherrschaft:
Rosario Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein
Yvonne Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Rosario Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein
Projektverfasser:
Rosario Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein
Yvonne Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein
Bauvorhaben:
Teilverglasung Balkonnische Ost, für Pflanzen, im 1 OG.
Ortslage:
Gartenstrasse 25, Parzelle-Nr. 1486, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 11.12.2025 bis 09.01.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom
4. Dezember 2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die folgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Stein vom 4. Dezember 2025 publiziert:
Anzahl Stimmberechtigte: 1’651, Teilnehmende: 163, Beschlussquorum: 331; Einwohnerzahl: 3’630
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025; Genehmigung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimme
Kreditabrechnungen
a) Sanierung der Schulstrasse, Abschnitt Brotkorbstrasse/Münchwilerstrasse
Genehmigung mit 148 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen
Sanierung Abwasserreinigungsanlage Bad Säckingen
Genehmigung mit 154 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen
Verpflichtungskredit für die Sanierung der Brotkorbstrasse, Abschnitt Bäumliackerstrasse/Schulstrasse (CHF 1’631'500.00)
Genehmigung mit 149 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen
Verpflichtungskredit für den Ersatz der Flutlichtbeleuchtung und der Lautsprecheranlage beim Hauptspielfeld, Sportarena Bustelbach
(CHF 373'000.00)
Genehmigung mit 150 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen
Verpflichtungskredit für den Bau von Zuschauertribünen, Sportarena Bustelbach (CHF 882'000.00)
Genehmigung mit 138-JA-Stimmen, bei 5 NEIN-Stimmen
Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung/Bauzonenplan, Spezialzone Breitenloh
Genehmigung mit 118 JA-Stimmen, bei 25 NEIN-Stimmen
Verpflichtungskredit für den Kauf der Parzelle Nr. 644 (Areal Sportclub Novartis) von der Novartis Pharma Stein AG (CHF 1'000'000.00)
Genehmigung mit 137 JA-Stimmen, bei 2 NEIN-Stimmen
Budget 2026 und Festlegung des Gemeindesteuerfusses
Genehmigung mit 144 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden (§ 31 Abs. 1 Gemeindegesetz). Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste mit dem Wortlaut des Begehrens auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die politischen Rechte). Ablauf der Referendumsfrist: 9. Januar 2026
Gemeindekanzlei