Gemeindenachrichten vom 26. November 2025
Baugesuche
Baugesuchsnummer:
2025/51
Bauherrschaft:
Hubert Josef Keller, Bürlimattweg 7, 5033 Buchs
Gabriele Becher Keller, Bürlimattweg 7, 5033 Buchs
Grundeigentümer:
Hubert Josef Keller, Bürlimattweg 7, 5033 Buchs
Gabriele Becher Keller, Bürlimattweg 7, 5033 Buchs
Projektverfasser:
Hubert Josef Keller, Bürlimattweg 7, 5033 Buchs
Bauvorhaben:
Regenwassertank im Erdreich, 2 Aussenparkplätze, Sichtschutz und Fahrradunterstand (bereits ausgeführt)
Ortslage:
Schulstrasse 10, Parzelle-Nr. 900, GB Stein AG
Baugesuchsnummer:
2025/52
Bauherrschaft:
LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
Grundeigentümer:
GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
Projektverfasser:
LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
Bauvorhaben:
Einbau Autoklav im WST-330/331
Ortslage:
Schulstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung:
erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 27.11.2025 bis 07.01.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung