21. Oktober 2025

Einbürgerungsgesuche

Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.

Gesuchstellerin
Name: Rjabkova
Vorname: Pauline
geboren: 2003
Heimat: Lettland
Geschlecht: weiblich
Adresse: Münchwilerstrasse 33

 

Gesuchsteller
Name: Walluks
Vorname: Toni
geboren: 1964
Heimat: Deutschland
Geschlecht: männlich
Adresse: Wasserwerkstrasse 8

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat