22. Juli 2025
kein Referendum, Beschwerdeverfahren, Bundesfeier

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025

Gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 wurde kein Referendum ergriffen. Die Sammelfrist ist am 18. Juli 2025 abgelaufen.

Gemeinderat

Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025

Eine Person hat gegen die positiven Beschlüsse unter Traktandum 4 a-c, Wasserversorgung, eine Beschwerde beim Rechtsdienst der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres eingereicht.

Diese Geschäfte erfuhren an der Versammlung die folgende Zustimmung:

  1. Wasserversorgung:
         a) Verpflichtungskredit für den Ausbau der Wasserversorgung
             (CHF 11'200'000.00)

Genehmigung mit 127 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen

    1. Vertragswerk über die gemeinsame Nutzung von Anlagen und Leitungen für die Trinkwasserversorgungen Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein

Genehmigung mit 134 Ja-Stimmen, bei 0 Nein-Stimmen

    1. Erhöhung der Verbrauchsgebühr pro m3 Trinkwasser von CHF 0.60 auf CHF 1.20 ab Beginn der Abrechnungsperiode vom 1. Oktober 2025

Genehmigung mit 132 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen

Es werden Mängel in der Vorbereitung, bei der Durchführung und im Nachgang der Einwohnergemeindeversammlung geltend gemacht. Insbesondere wird die aus Sicht der beschwerdeführenden Person ungenügende Qualität des Trinkwassers, welches zukünftig über das neue Grundwasserpumpwerk „Ägerte“ gefördert werden soll, und eine mangelhafte sowie manipulative Information der Bevölkerung durch den Gemeinderat beanstandet.

Das Grundwasserpumpwerk „Ägerte“ wird im Hardwald in Eiken geplant, wo bereits seit rund 50 Jahren das Grundwasserpumpwerk „Hardwald“ die Gemeinden Eiken und Sisseln mit Trinkwasser versorgt. An der Einwohnergemeindeversammlung stand Dr. Irina Nüesch, Sektionsleiterin Trinkwasser- und Badewasser, vom Amt für Verbraucherschutz des Kantons Aargau, den Anwesenden für Fragen zur Verfügung.

Da die Beschwerde auch Anschuldigungen an Amtspersonen umfasst, wird der Gemeinderat unter Beizug eines Rechtsanwalts den Vorwürfen entgegentreten und der Gemeindeabteilung eine umfassende Stellungnahme zukommen lassen.

Gemeinderat

Baugesuche

Baugesuchsnummer:

2025/30

Bauherrschaft:

LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Grundeigentümer:

GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Projektverfasser:

LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

vertr. durch Carl Wieland / Bauteam 05 GmbH

Bauvorhaben:

Vorgezogener Baugrubenaushub für das Neubauprojekt Kraken Gebäude WST-420 (Baugesuch mit Umweltverträglichkeitsprüfung).

Neubauprojekt Kraken nachstehend mit separatem Baugesuch.

Ortslage:

Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682 (1586), GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

erforderlich

Baugesuchsnummer:

2025/31

Bauherrschaft:

LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Grundeigentümer:

GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

Projektverfasser:

LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein

vertr. durch Carl Wieland / Bauteam 05 GmbH

Bauvorhaben:

Neubauprojekt Kraken Gebäude WST-420

Baugesuch mit Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ortslage:

Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682 (1586), GB Stein AG

Kantonale Zustimmung:

erforderlich

Die öffentliche Auflage findet vom 24.07.2025 bis 22.08.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bau und Planung

Bundesfeier in Stein

In Stein wird die Bundesfeier bereits am Vorabend, am Donnerstag, 31. Juli, durchgeführt. Sie findet in diesem Jahr neu auf dem Vorplatz des Saalbaus statt. Die Bevölkerung wird ab 19.00 Uhr zum traditionellen Risottoessen eingeladen. Nach dem Auftritt der Alphorngruppe Kaisten und dem Grusswort von Gemeindeammann Beat Käser wird Katrin Brupbacher, Rektorin Kantonsschule Stein, eine Festrede halten. Nach dem gemeinsamen Singen der Landeshymne, spielt die Gruppe RaebseGnom zum Tanz auf. Um 22.00 Uhr startet der Lampionumzug unter der Führung der Fahnenträger der Dorfvereine und der Tambouren der Fasnachtszunft Möhlin-Ryburg. Wie bereits in den vergangenen Jahren wird auf das Feuerwerk verzichtet. Die Festwirtschaft liegt in der Verantwortung des Turnvereins. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Steiner Bundesfeier.

Gemeinderat

Öffnungszeiten Nationalfeiertag

Am Donnerstag, 31. Juli 2025, schliessen die Schalter der Gemeindeverwaltung und das Bauamt bereits um 12.00 Uhr (Sommeröffnungszeiten). Am Freitag, 1. August 2025, bleiben die kommunalen Dienste den ganzen Tag geschlossen.

Ab Montag, 4. August 2025 sind wir gerne wieder für Sie da. Bitte beachten Sie, dass bis zum 8. August spezielle Öffnungszeiten gelten.

Wir wünschen allen einen schönen Bundesfeiertag.

Gemeindekanzlei