Gemeindenachrichten vom 19. März 2025
Baugesuch
Baugesuchsnummer:
2025/04
Bauherrschaft:
Alfred Niederer, Brotkorbstrasse 6, 4332 Stein
Grundeigentümer:
Alfred Niederer, Brotkorbstrasse 6, 4332 Stein
Projektverfasser:
Zimmerli Dach & Lukarnenbau AG, Rohrerstrasse 20, 5000 Aarau
Bauvorhaben:
Lukarne als Ersatz für bestehendes Dachfenster
Ortslage:
Brotkorbstrasse 6, Parzelle-Nr. 578, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 20.03.2025 bis 22.04.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Münchwilerstrasse; Fussgängerumleitung
Mit dem Bau der definitiven Bushaltestellen Kreuzstrasse wurde am 10. März 2025 begonnen. Für die Bauzeit, bis ca. Ende April 2025, besteht eine Sperrung des Fussweges im Bauperimeter. Die Umleitung (via Fussweg Schulanlagen – Brotkorbstrasse – Schulstrasse) ist ausgeschildert. Betroffene Anstösser und Institutionen sowie die Schule Stein sind vorgängig mittels Informationsschreiben auf die Situation aufmerksam gemacht worden. Leider muss festgestellt werden, dass sich viele Fussgänger in den Bereich der Baustelle begeben oder sogar auf der mit einer Lichtsignalanlage einspurig geführten Münchwilerstrasse den Bauperimeter durchqueren. Wir bitten die Passanten, sich an die für sie vorgesehene und ausgeschilderte Umleitung zu halten.
Das Betreten des Baustellenperimeters ist gefährlich und erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Bauunternehmung und die Gemeinde Stein übernehmen keine Haftung im Schadenfall. Den Weisungen der Bauarbeiter vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten.
Bau und Planung