Gemeindenachrichten vom 3. Mai 2023
Fischgängigkeit beim Rheinkraftwerk Säckingen - Variantenstudie
Publikation:
Die Rheinkraftwerk Säckingen AG (nachfolgend: RKS AG) erarbeitete gestützt auf die Anordnung des Bundesamtes für Energie (nachfolgend: BFE) vom 24. März 2021 ein Variantenstudium für die Sanierung der Fischgängigkeit des Rheinkraftwerkes Säckingen (nachfolgend: RKS) zwecks Ermittlung der Bestvariante. Gestützt auf Art. 30a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) erfolgt hiermit die amtliche Publikation der Variantenstudie.
Gesuchstellerin:
Rheinkraftwerk Säckingen AG, Postfach, 4332 Stein (AG)
Betroffener Kanton und Gemeinde:
Aargau / Stein (AG)
Veranlassung und Verfahrensgegenstand:
Das Kraftwerk Säckingen liegt im Gemeindegebiet Stein und wurde zwischen 1961 und 1965 erbaut. Das Maschinenhaus liegt am nördlichen, deutschen Rheinufer. Daran schliesst sich zum linken, Schweizer Ufer die Wehranlage mit vier Wehrfeldern an. Am rechten Ufer verläuft vom Oberwasser des Kraftwerks entlang der Ufermauer eine Fischaufstiegsanlage, die als Beckenpass gestaltet ist.
Nach Art. 83a und 83b des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) in Verbindung mit Art. 10 des Bundesgesetzes über die Fischerei (Art. 10 BGF; SR 923.0) sind die Inhaber bestehender Wasserkraftwerke verpflichtet, Massnahmen nach Art. 9 Abs. 1 BGF zu treffen, soweit sie wirtschaftlich tragbar sind. Die zu treffenden Massnahmen werden von den Kantonen geplant und von der zuständigen Behörde angeordnet (Art. 9c der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei [VBGF; SR 923.01]).
Im Zusammenhang mit der Analyse von Sanierungsmassnahmen bei bestehenden Anlagen im Rahmen der Umsetzung des GSchG und des BGF wurden bei der strategischen Planung des Kantons Aargau die Defizite der Fischgängigkeit am Kraftwerk und der Staustufe Säckingen dokumentiert. Die Fischgängigkeit beim RKS ist gemäss dieser Dokumentation zu sanieren. Für die Sanierung der Fischwanderung gilt gemäss Art. 83a GSchG eine Frist bis zum Ende des Jahres 2030. Entsprechend hat die RKS AG am 24. März 2021 auf dieser Grundlage eine Verfügung von der zuständigen Behörde, dem BFE erhalten. Gemäss der Verfügung war in der Variantenstudie zu untersuchen, welche Möglichkeiten bestehen, den Fischaufstieg und den Fischabstieg an der Anlage zu gewährleisten bzw. zu realisieren. Auf der Grundlage einer Bewertungsmatrix und einer anschliessend durchgeführten Kosten-Nutzen-Analyse wurde durch die RKS AG eine Bestvariante für den Fischaufstieg ermittelt.
Die Kosten-Nutzen-Analyse der RKS AG hat ergeben, dass die Variante eines Umbaus der bestehenden Fischaufstiegsanlage am Maschinenhaus als Schlitzpass sowie der Neubau einer naturnahen Fischaufstiegsanlage am linken Ufer (Wehr) mit einem Sohlanschluss als naturnahes Raugerinne unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit und der ökologischen Wirkung die wirtschaftlichste Gesamtlösung für die Staustufe Säckingen darstellt.
Da von der Anordnung der Bestvariante wahrscheinlich zahlreiche Personen berührt sind und sich die Parteien ohne unverhältnismässigen Aufwand nicht vollzählig bestimmen lassen, wird das Variantenstudium im Sinne von Art. 30a VwVG publiziert und öffentlich aufgelegt.
Öffentliche Auflage:
Das Variantenstudium wird vom 3. Mai 2023 bis zum 2. Juni 2023 öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit kann das Variantenstudium während den ordentlichen Öffnungszeiten bei den folgenden Stellen eingesehen werden:
- Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau
- Gemeindeverwaltung Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein
- Bundesamt für Energie, Sektion Elektrizitäts-, und Wasserrecht, Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen
Einwendungen:
Wer nach Art. 6 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist vom 3. Mai 2023 bis zum 2. Juni 2023 beim Bundesamt für Energie, Sektion Elektrizitäts- und Wasserrecht, Pulverstrasse 13, 3063 Bern, schriftlich Einwendungen erheben. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Sie sind zu unterzeichnen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Einwendende sie in Händen hält. Im Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass gegebenenfalls eine Vertretung bestellt werden muss. Gegebenenfalls müssen Verfahrenskosten sowie Parteientschädigung bezahlt werden (Art. 30a Abs. 3 VwVG).
Wer keine Einwendungen erhebt, ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahrensabschnitt (Zwischenentscheid Best-Variante) ausgeschlossen.
Bundesamt für Energie BFE
Sektion Elektrizitäts-, und Wasserrecht
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Bern, 3. Mai 2023
Einladung zur Gemeindeversammlung am 2. Juni 2023
An den kommenden Gemeindeversammlungen der Einwohnergemeinde und der Ortsbürgergemeinde vom Freitag, 2. Juni 2023, im Saalbau, werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern folgende Geschäfte unterbreitet:
Einwohnergemeinde
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2022
- Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2022
- Verwaltungsrechnung 2022
- Wasserversorgung: Verpflichtungskredit für die Projektierung des Grundwasserpumpwerks Ägerte im Hardwald (CHF 435‘000.00)
- Verpflichtungskredit für den Umbau des ehemaligen Munitionsbunkers beim «Zollhüsli» zu einer öffentlichen WC-Anlage (CHF 259‘900.00)
- Verpflichtungskredit für die Beschaffung von zwei neuen Feuerwehrfahrzeugen (CHF 1‘140‘000.00)
- Kaufvertrag für den Erwerb der Liegenschaft Schaffhauserstrasse 20 mit den Grundstücken Nr. 553 und 1202 (CHF 1‘400‘000.00)
- Mandat zur Mitbegründung des Vereins «Reallabor Sisslerfeld»
- Bericht aus dem Gemeinderat
- Verschiedenes
Ortsbürgergemeinde
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2023
- Verwaltungsrechnung 2022
- Verschiedenes
Die Aktenauflage findet in der Zeit vom 17. Mai bis 2. Juni 2023 statt.
Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Diverse Dokumente werden zudem im Internet abrufbar sein (www.gemeinde-stein.ch, Politik, Gemeindeversammlung).
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
01_2023.03.15_RKS_Machbarkeitsstudie_Bericht.pdf | Download | 0 | 01_2023.03.15_RKS_Machbarkeitsstudie_Bericht.pdf |
02_2023.03.15_RKS_Beiblatter_1-8.pdf | Download | 1 | 02_2023.03.15_RKS_Beiblatter_1-8.pdf |
03_Anlage_R.1_221223.pdf | Download | 2 | 03_Anlage_R.1_221223.pdf |
04_Anlage_R.2_221223.pdf | Download | 3 | 04_Anlage_R.2_221223.pdf |
05_Anlage_R3_221223.pdf | Download | 4 | 05_Anlage_R3_221223.pdf |
06_Anlage_L1_2023_02_21_L1.pdf | Download | 5 | 06_Anlage_L1_2023_02_21_L1.pdf |
07_Anlage_L2_2023_02_21_L2.pdf | Download | 6 | 07_Anlage_L2_2023_02_21_L2.pdf |
08_Anlage_L3_2023_02_21_L3.pdf | Download | 7 | 08_Anlage_L3_2023_02_21_L3.pdf |
09_Anhang_A_PPP_221117_Behordensitzung_Folien.pdf | Download | 8 | 09_Anhang_A_PPP_221117_Behordensitzung_Folien.pdf |
2023.03.15_RKS_H18044_Abklarung_Fischabstieg_Gesamtanlage.pdf | Download | 9 | 2023.03.15_RKS_H18044_Abklarung_Fischabstieg_Gesamtanlage.pdf |