Das Leumundszeugnis enthält folgende Angaben zur gesuchstellenden Person:

  • Hauptwohnsitz
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde

Das Leumundszeugnis kann nur für Einwohner/innen der Gemeinde Stein ausgestellt werden. Es kann am Schalter der Gemeindekanzlei, per Telefon oder via Online Schalter bestellt werden. Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden.

Zugehörige Objekte